Für die Verkündung von Gesetzen ist in Deutschland auf Bundesebene das gedruckte „Bundesgesetzblatt” (BGBl) maßgeblich. Mit dem Projekt „eVerkündung“ wird sich das ändern.
„Gesetze und Verordnungen verkünden wir künftig uneingeschränkt digital. Das elektronische Bundesgesetzblatt wird dann die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen beinhalten”, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gegenüber der „FAZ”. Dazu wurde bereits in der vergangenen 18. Legislaturperiode (bis Herbst 2017) im Rahmen des Programms zur digitalen Verwaltung die „eVerkündung“ ins Leben gerufen.
In vielen europäischen Staaten, auf EU-Ebene und auch in den Ländern, Bremen und dem Saarland erfolge die amtliche Verkündung von Gesetzen bereits elektronisch, heißt es aus dem Justizministerium. Ein Ziel der Umstellung von Print auf Digital ist der uneingeschränkte Zugang zu Informationen:
- Über eine neue (noch zu schaffende) Plattform sollen alle Bürger kostenlos und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt zugreifen können.
- Die Dokumente sollen frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden können.
„Wegen der besonderen Bedeutung des Verkündungsprozesses bedarf dieses Vorhaben einer sorgfältigen Vorbereitung und wird nicht von heute auf morgen gehen“, erklärt Barley. Neben den notwendigen technischen Lösungen und Prozessabstimmungen sei auch eine Grundgesetzänderung sowie eine Anpassung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes nötig. Als Stichtag für die Umstellung ist der 1.1.2022 geplant.
Bundesanzeiger Verlag als Verlierer?
Bislang liegen Herstellung, Druck und Vertrieb des „Bundesgesetzblattes” beim Bundesanzeiger Verlag, der 1996 vollständig privatisiert wurde und seitdem eine 100%-Tochter der DuMont-Gruppe ist. Online bietet der Verlag einen kostenlosen „Bürgerzugang” zum Gesetzblatt an. Dessen abgespeckter Nutzungsumfang wurde erst kürzlich von der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation kritisiert – indem sie den gesamten Inhalt des „Bundesgesetzblattes” öffentlichkeitswirksam unter OffeneGesetze.de veröffentlichte.
Das umfängliche „Bundesgesetzblatt”-Angebot (print und online) des Bundesanzeiger Verlags ist kostenpflichtig; durch die Umstellung auf die „eVerkündung“ dürften dem Verlag daher wichtige Einnahmen im Unternehmensbereich Evidenzzentrale verloren gehen. Dort hat das Unternehmen seine Aufträge im Bekanntmachungs- und Verkündungswesen gebündelt – neben dem „Bundesgesetzblatt” sind das u.a. auch der „Bundesanzeiger“ sowie das Unternehmens- und das Transparenzregister. Die RWS-Fachmedienangebote des Verlags firmieren seit Oktober 2018 unter dem neuen Markennamen Reguvis.
Ob der Bund das elektronische Bundesgesetzblatt in Eigenregie betreiben oder einen Dienstleister beauftragen wird, ließ das Bundesjustizministerium auf buchreport-Nachfrage offen.
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