Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen im Umfang von 500 Mio Euro beschlossen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt wird“, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nach dem Kabinettsbeschluss des Eckpunktepapiers. „Wir müssen möglichst allen jungen Menschen eine Chance geben“, fügte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hinzu.
Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.
Die Maßnahmen im Überblick:
- Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
- Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
- Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
- Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
- Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Ausbildungsprämien „grundsätzlich positiv“, sieht allerdings kritisch, dass nur kleinere Unternehmen die Gelder beantragen dürfen. „Auch größere, mittelständische Handelsunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, wie beispielsweise Modehäuser, leiden sehr unter der Coronakrise und bieten gleichzeitig vielen jungen Menschen eine berufliche Zukunft. Das darf nicht ohne Anerkennung und Unterstützung bleiben“, kommentiert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Die Bundesregierung diskriminiere besonders die größeren ausbildenden Betriebe des Mittelstands an dieser Stelle ohne sachlichen Grund. Daher werde die Ausbildungsprämie für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben wenig Wirkung entfalten. Denn hier haben vor allem die von der Prämie ausgenommenen größeren Betriebe ausreichend Kapazitäten, umAuszubildende aus anderen Unternehmen aufzunehmen.
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