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Bundeskartellamt eröffnet weiteres Verfahren gegen Amazon

Das Bundeskartellamt widmet sich wieder einmal dem Internet-Riesen Amazon und hat ein Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Es ist das zweite Verfahren, das das Bundeskartellamt auf der Grundlage des neuen kartellrechtlichen Instruments eröffnet.

Im Januar 2021 war die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§19a GWB) erlaube der Behörde ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne, heißt es in einer Mitteilung.

Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Beispiele für Verhaltensweisen, die nach der neuen Vorschrift untersagt werden könnten, sind die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten, das „Aufrollen“ noch nicht beherrschter Märkte mit nicht leistungswettbewerblichen Mitteln, etwa Kopplungs- bzw. Bündelungsangebote oder die Errichtung oder Erhöhung von Marktzutrittsschranken durch die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In den vergangenen Jahren haben wir uns bereits mehrfach mit Amazon auseinandergesetzt und u.a. weitreichende Verbesserungen für die Händler auf dem Amazon Marktplatz erreicht. Zwei weitere Verfahren laufen derzeit noch. Parallel dazu setzen wir jetzt auch unsere erweiterten Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht ein. Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht. Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen.“

Jeff Bezos will als Amazon-Chef abtreten

Amazon reagierte am Nachmittag auf die Mitteilung des Bundeskartellamts. „Wir können uns zu laufenden Verfahren nicht äußern, wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren“, teilt ein Unternehmenssprecher mit. „Amazon beschäftigt in Deutschland 23.000 Mitarbeiter, hat 28 Milliarden Euro seit 2010 im Land investiert und arbeitet eng mit der hiesigen Forschung zusammen. Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen.“

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