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Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von Thalia und Osiander

Das Bundeskartellamt hat heute den angemeldeten Zusammenschluss der beiden Buchfilialisten Thalia und Osiander freigegeben – mit einer ausführlichen Begründung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte zur Begründung: „Durch den Zusammenschluss mit Osiander kann Thalia seine starke Position im deutschen Buchhandel weiter ausbauen. Dennoch führt das Vorhaben weder für Verbraucher noch für Buchverlage oder Barsortimenter zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs. Insbesondere mit dem Online-Handel und mit der Vielzahl von kleineren und mittleren Sortimentsbuchhändlern bestehen weiterhin gute Einkaufs- bzw. Vertriebsalternativen. Bei der Bewertung des Vorhabens wurde auch die besondere Rolle der gesetzlichen Buchpreisbindung berücksichtigt.

Thalia ist die größte Buchhandelskette in Deutschland mit bundesweit 312 Filialen, Osiander betreibt aktuell 72 Buchhandelsfilialen, die überwiegend in Süddeutschland liegen. Beide Unternehmen sind darüber hinaus im Online-Handel mit Büchern tätig.

Online-Handel im Blick

Auf der Absatzseite bestehen in verschiedenen lokalen Märkten, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, Überschneidungen von Thalia und Osiander, schreibt das Bundeskartellamt. In den wenigen Einzelfällen, in denen die Beteiligten zusammen kritische Marktanteile erreichen, würden diese jedoch durch die konkrete Wettbewerbssituation vor Ort relativiert. Bei der Betrachtung der Absatzmärkte habe das Bundeskartellamt vor allem auch den Online-Handel einbezogen, da dessen Bedeutung durch starke Online-Händler wie Amazon aber auch durch die Vernetzung mit dem stationären Buchhandel in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.

„Zusätzlicher Wettbewerbsdruck auf den Buchhandel geht von den sonstigen Verkaufsstellen wie Tankstellen oder Supermärkten sowie vom Direktvertrieb der Verlage aus. Beide Vertriebswege werden traditionell nicht in den Markt des Sortimentsbuchhandels einbezogen, stehen aber zusammen für rund ein Drittel des Gesamtvertriebs von Büchern in Deutschland. Die Buchpreisbindung sorgt schließlich dafür, dass die Verbraucher in allen Verkaufsstellen den gleichen Preis für ein Buch zahlen, sodass kleinere Händler in dieser Hinsicht keinen Nachteil haben.“

„Keine wettbewerblichen Bedenken“

Auf der Beschaffungsseite verfügen Thalia und Osiander nach dem Zusammenschluss ebenfalls über eine starke Marktstellung gegenüber den Verlagen und den Barsortimentern. Aufgrund der Betrachtung eines nationalen Beschaffungsmarktes sind die Anteile der Beteiligten hier jedoch deutlich niedriger als in einzelnen lokalen Absatzmärkten, so die Kartellwächter. Das durch den Zusammenschluss hinzukommende Beschaffungsvolumen von Osiander sei vergleichsweise gering. „Die Konditionenverhandlungen auf der Beschaffungsseite unterliegen zudem einer gewissen, rechtlichen Einschränkung durch das Buchpreisbindungsgesetz. Den Verlagen stehen mit zahlreichen Sortimentsbuchhändlern, dem Online-Handel, vielen sonstigen Verkaufsstellen und dem Direktvertrieb weiterhin Absatzalternativen zur Verfügung. Auch in Bezug auf die Barsortimenter und deren Bedeutung für die Vielfalt der verfügbaren Titel und die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren Buchhändler ergeben sich aus der vorliegend konkret zu prüfenden Bündelung der Beschaffung durch Thalia und Osiander keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken.“

Kartellamtspräsident Andreas Mundt abschließend: Das Vorhaben führt – trotz der Betonung der kooperativen Aspekte in der Außendarstellung – dazu, dass Thalia die Kontrolle über die Buchhandelsaktivitäten von Osiander erwirbt. Gleichzeitig ist bekannt, dass Thalia weitere Bucheinzelhändler in eine gemeinsame Plattform einbinden möchte. Die Frage, inwieweit eine derartige Zusammenarbeit zukünftig kartellrechtlich zu prüfen ist, wird von der konkreten Konstellation im Einzelfall abhängen und war nicht Gegenstand des vorliegenden Fusionskontrollverfahrens.

Auch bezüglich der weiteren von dem Zusammenschluss betroffenen Märkte wie dem Einzelhandel mit Presseerzeugnissen, dem Vertrieb von E-Readern oder dem Nebensortiment des Buchhandels (insbesondere Spielwaren) habe das geprüfte Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerblichen Bedenken gegeben.

Und was macht das Kartellamt?

Thalia Mayersche und Osiander: Zusammenarbeit mit Anlauf

Osiander und Thalia kaufen gemeinsam ein   

Kommentare

1 Kommentar zu "Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von Thalia und Osiander"

  1. Klaus-Peter Stegen | 19. November 2020 um 16:00 | Antworten

    Gut für Osiander, stelle man sich vor, die Fusion wäre geplatzt und Osiander in ein Aus getrudelt, was den Mitarbeitern nichts gutes und den Verlagen die nächste Ausfallquote beschert hätte. Letztere müssen nun die nächste Margen-Minderung hinnehmen. Andererseits ist die Bewertung des Kartellamts mal wieder schräg, ist doch die Konditionsrealität vollkommen unabhängig von der Preisbindung. Vom Kartellamt befragte Branchenteilnehmer reiben sich nur die Augen und denken sich ihren Teil. Wer ist den der nächste Kandidat in der Reihe der Übernahmekandidaten?

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