Drei Monate nach der Bekanntgabe der Fusionspläne, die tatsächlich auf eine mehrheitliche Übernahme der Mayerschen durch Thalia hinausläuft, hat Buchhandelsmarktführer Thalia den Deal beim Bundeskartellamt angemeldet.
Die Zwischenzeit haben die Thalia-Anwälte in Abstimmung mit dem Kartellamt genutzt, um die Anmeldeunterlagen vollständig und detailliert vorzulegen, auch angesichts der Komplexität und zur Bewertung der lokalen Teilmärkte, in denen Thalia/Mayersche künftig das Buchhandelsgeschehen beherrscht.
Das weitere Prozedere: Mit dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen am 12. April (Aktenzeichen B6-33/19) hat die Behörde jetzt zunächst einen Monat Zeit, um den Zusammenschluss zu prüfen (sog. „erste Phase“). Erweist sich das Fusionsvorhaben als unproblematisch, gibt die Beschlussabteilung den Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei. Hält die Beschlussabteilung dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet (sog. „zweite Phase“) und die Frist für die Prüfung des Vorhabens verlängert. Das Bundeskartellamt muss bei Durchführung eines Hauptprüfverfahrens innerhalb von vier Monaten ab Eingang der vollständigen Anmeldung entscheiden.
Sollte das Bundeskartellamt zustimmen, bahnt sich mit dieser Fusion eine Konzentration an, die es in vergleichbarer Größenordnung erst zweimal gegeben hat – in den Jahren 2006/07:
- Hugendubel legte damals den Grundstock für seine heute bundesweite Präsenz mit Übernahme der Filialisten Weiland und Habel.
- Thalia übernahm parallel kurz hintereinander die Filialketten Gondrom, Grüttefien und Buch & Kunst/Baedeker
Mehr Hintergründe dazu, was eine Fusion von Thalia und Mayersche für den Buchhandel in Deutschland bedeutet, erfahren sie hier (PLUS-Beitrag). Außerdem: Hier eine ausführliche Analyse darüber, was das Kartellamt jetzt untersucht. (PLUS-Beitrag)
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