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Bundesnetzagentur prüft Portoerhöhungen der Post

Die Bundesnetzagentur prüft in einem offiziellen Verfahren, ob die Deutsche Post die Paketpreise für Privatkunden zum 1. Januar 2020 missbräuchlich erhöht hat. „Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Behörde vermutet, dass die neuen Paketpreise über den tatsächlich anfallenden Kosten liegen und somit überhöht sind. Homann ist davon überzeugt, dass diese Preise „unter Wettbewerbsbedingungen nicht verlangt werden könnten“. Es sei fraglich, ob die von der Post zur Begründung angeführten gestiegenen Personal- und Transportkosten die Preisanpassung rechtfertigen.

Hintergrund: Paketpreise müssen anders als das Briefporto zwar nicht vorab genehmigt werden, sie dürfen aber keine Aufschläge enthalten, die der Anbieter nur auf Grund seiner marktbeherrschenden Stellung durchsetzen kann. Verstöße gegen diese Vorgaben können durch die Bundesnetzagentur im Wege einer nachträglichen Entgeltkontrolle überprüft werden, da die Deutsche Post im Privatkundenpaketsegment mit einem Marktanteil von über 70% marktbeherrschend ist.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Entgelte für online-frankierte Pakete sind seit der Umstellung zum Jahreswechsel deutlich niedriger als die entsprechenden Schalterprodukte. Diese „einseitige Belastung des Schalterpakets“ sei schwer durch die Kostenstruktur zu rechtfertigen, so die Bundesnetzagentur in ihrer Erklärung.

Das Verfahrung ist innerhalb von zwei Monaten abzuschließen. Am Ende könnte die Behörde die Post auffordern, einen festgestellten Preishöhenmissbrauch abzustellen und die Preise anzupassen.

Der Börsenverein begrüßt das Verfahren und den dadurch entstehenden Druck auf die Post. Der Verband legte aufgrund der gestiegenen Preise beim Buchversand im Sommer 2019 eine Kartellbeschwerde ein. Nachdem die Post bereits 2018 die Preise für Büchersendungen deutlich erhöht hatte, traten zum 1. Januar 2020 erneute Preissteigerungen in Kraft

„Die Bundesnetzagentur legt mit ihrem Verfahren den Finger in die Wunde. Wir haben bereits aufgrund der erneuten Preiserhöhungen beim Versand von Büchern deutlich gemacht, dass die Deutsche Post ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Außerdem diskriminiert der Versanddienstleister Buchhandlungen und Verlage, indem er Großkunden wie Amazon deutlich bessere Konditionen beim Versand von Büchern einräumt. Die Bundesnetzagentur argumentiert in Bezug auf die Paketpreise bei Privatpersonen jetzt in genau dieselbe Richtung. Es kann nicht angehen, dass die Post aufgrund ihrer Monopolstellung bestimmte Gruppen wie Schalterkunden oder Buchhandlungen und Verlage benachteiligt, während andere wie etwa große Online-Konzerne von günstigeren Konditionen profitieren“, kommentiert Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Kommentare

1 Kommentar zu "Bundesnetzagentur prüft Portoerhöhungen der Post"

  1. Wichtig und Dankeschön!

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