Die Bundesregierung hat am Dienstag wie erwartet eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes angestoßen. Damit sollen bundesweit einheitliche Regelungen gesichert werden. Der Gesetzentwurf soll angesichts der Pandemielage schnell in Bundestag und Bundesrat behandelt werden.
Enthalten ist die bereits diskutierte „Bundes-Notbremse“, die ab einem Inzidenzwert von 100 zwingend umgesetzt werden muss. In einem solchen Fall sollen Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr gelten.
Ebenfalls, aber erst ab einem Wert von 200, müssten Schulen ihren Präsenzunterricht streichen und wieder auf einen Online-Unterricht umschwenken.
Buchhandel privilegiert
Im Gesetz sind auch Einschränkungen für den Einzelhandel formuliert. Bei höheren Inzidenzen müssen die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie geschlossen bleiben. Der Buchhandel wird ausdrücklich davon ausgenommen. Er darf mit den bekannten Einschränkungen bei der Kundenzahl und mit Hygieneauflagen öffnen – so wie u.a. auch Lebensmittelmärkte, Blumenläden oder Optiker.
Mit der einheitlichen Regelung soll der bisher manchmal geltende „Flickenteppich“ aus regionalen Lösungen einigermaßen beendet werden.
Verpflichtendes Testangebot
Wie das Arbeitsministerium mitteilt, soll auch ein verpfichtendes Testangebot in Unternehmen eingeführt werden, die von den Unternehmen selbst gezahlt werden soll. Das sei eine „nationale Kraftanstrengung“, so Finanzminister Olaf Scholz.
Neu ist nun formuliert: Arbeitgeber sollen allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anbieten. Dies muss mindestens einmal pro Woche erfolgen und gilt verschärft für Mitarbeiter, de kundennah arbeiten.
Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet Home Office anzubieten, wenn die Tätigkeit dies zulässt.
Sämtliche Regelungen zum Arbeitsschutz gelten bis zum 30. Juni 2021.
Handelsverband Deutschland kritisiert geplantes Infektionsschutzgesetz
@RevigCM
Geht es auch eine Nummer kleiner? Man kann von den Maßnahmen halten was man will – auch ich befürchte, dass Ausgangssperren in den betroffenen Landkreisen mit Inzidenzen über den Grenzwerten eher zum Rückzug ins Private führen werden und dort zu erhöhten Infektionsrisiken durch private Zusammenkünfte, Partys etc. Und auch Staaten mit strikten temporären Ausgangssperren in der Vergangenheit wie Spanien, Italien, Frankreich haben die Pandemie dadurch nicht besser in den Griff bekommen. Ein, DAS, Rezept zur Eindämmung der Pandemie hat keiner auf der Welt, keine Regierung, kein Wissenschaftler – außer: impfen, impfen, impfen… Hinter werden alle schlauer sein. Aber einen Gesetzbeschluss einer demokratisch gewählten Bundesregierung, der noch durch das demokratisch gewählte Parlament und den Bundesrat als Vertretung demokratisch gewählter Landesregierungen bestätigt werden muss (oder auch nicht),mit „totalitären Systemen“ gleich zu setzen, scheint mir doch kräftig überzogen. Die Demokratie (eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet aktuell schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie) gerät nicht durch solche Maßnahmen und Gesetze in Gefahr, auch wenn sie unbequem sind und manchen mißfallen, sondern dadurch, dass demokratisch legitimierten Beschlüssen eben diese Legitimation abgesprochen wird.
Geht es hier um Infektionsschutz oder um „Kontrollwahn“? Generelle Ausgangssperren sind einfach zu kontrollieren, haben jedoch mit Infektionschutz nichts gemeinsam. Offensichtlich geht es darum, Macht zu zeigen, wie in totalitären Systemen! Ich sehe durch solchen Maßnahmen unsere Demokratie in Gefahr!