Ein kleiner Zwischentusch im zähen Prozess, einen ermäßigte Mehrwertsteuersatz für E-Books einzuführen. Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Initiative der EU-Kommission begrüßt, allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf Druckveröffentlichungen auch auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden. Das würde in Deutschland bedeuten: 7 statt 19% Mehrwertsteuer auf E-Books sowie Online-Zeitungen und -Zeitschriften. Es würde vor allem auch die komplizierte Bundle-Besteuerung mit gesplitteten Steuersätzen bei Print-Digital-Kombiprodukten beenden.
Der Bundesrat hebt auf die Notwendigkeit der Angleichung der Steuersätze im Rahmen der „konvergenten Medienwelt“ ab, die auf Inhalte und nicht mehr auf Verbreitungswege abstelle: „Die ermäßigte Besteuerung trägt wesentlich zur Information und zur selbständigen Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger bei. Ihnen sind unterschiedliche Steuersätze bei gleichen Inhalten nicht zu ver-
mitteln.“ Die Verlage würden durch den verminderten Mehrwertsteuersatz in ihren Bemühungen für den digitalen Wandel wirtschaftlich entlastet. Der Bundesrat bittet schließlich die Kommission um zügige Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie.
Beim Börsenverein rechnet Justiziar Christian Sprang (der auch auf oben genannten Bundesratsbeschluss hingewiesen hat) allerdings nicht vor 2018 mit der Verabschiedung des ermäßigten Steuersatzes für Digital-Medien, weil zu dem europäischen Instanzenweg auch noch die Bundestagswahl kommt, durch die die nationale Gesetzgebung ins Stocken gerät…
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