Die Bundesregierung will sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein reduzierter Mehrwertsteuersatz im Rahmen einer Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts auch für E-Books und E-Paper eingeführt wird. Dies bekräftigte sie jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In dem Papier äußert sich die Bundesregierung zur Frage, ob sie eine Umsatzsteuerermäßigung für elektronische Dienstleistungen auf europäischer Ebene für sinnvoll hält: „Die Bundesregierung setzt sich für eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zur Schaffung der Möglichkeit ein, auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden zu können. Da auf die entsprechenden traditionellen Güter bereits ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden kann, ergibt sich dieses Anliegen vor dem Hintergrund der gebotenen Gleichbehandlung mit den entsprechenden Printprodukten und der Wahrung des Neutralitätsgrundsatzes.“
Zuletzt hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einer Rede vor dem Berliner Buchhändler Club (BBC) im September bekräftigt, dass sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Buchbranche einsetze und neben der Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hörbücher auch für eine Änderung des europäischen Umsatzsteuerrechts für E-Books und E-Paper sei.
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