Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und Verdi haben jetzt dem Mitte Mai erzielten Verhandlungsergebnis zur Tarifvereinbarung in der Coronakrise zugestimmt. U.a. erfolgt die eigentlich im Juni anstehende Lohnerhöhung frühestens im September. Details:
- Die Erhöhungen der Tariflöhne und -gehälter zum 1. Juni 2020 sowie zum 1. Mai 2021 werden um jeweils drei Monate verschoben. Die Laufzeit des Lohnabkommens verlängert sich um fünf Monate bis zum 31. Januar 2022.
- Darüber hinaus können in den Unternehmen Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbaren, die beiden Lohnerhöhungstermine um jeweils maximal weitere fünf Monate zu verschieben, wenn den betroffenen Beschäftigten für den gleichen Zeitraum Beschäftigungssicherheit zugesagt werden. Hierzu bedarf es keiner Mitwirkung der Gewerkschaft. In Betrieben ohne Betriebsrat können entsprechende Regelungen nach Zustimmung von mehr als 50% der Belegschaft erfolgen.
- Ferner können Betriebe regeln, dass für die Jahre 2020 bis 2022 Jahresleistung und/oder Urlaubsgeld ganz oder teilweise durch erhöhtes monatliches Entgelt ersetzt werden. Auf diese Weise wirken sich diese Beträge auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
- Weiterhin wurde vereinbart, dass die Laufzeit des Manteltarifvertrags und seiner Anhänge wird bis zum 30. April 2022 verlängert wird.
Den Tarifparteien sei ein Kompromiss gelungen, der den Betrieben eine längere Planungssicherheit verschaffe und „das voraussichtlich noch krisenbelastete Jahr 2021 von Tarifauseinandersetzungen und Arbeitskämpfen freihält“, so der bvdm.
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