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C.H.Beck mit englischer Rechtsliteratur

Deutschlands führender juristischer Fachverlag C.H.Beck wird Rechtsthemen künftig vermehrt auch in englischer Sprache publizieren. Dazu arbeiten die Münchener unter der Marke „Beck – Hart“ ab sofort mit dem renommierten Verlagshaus Hart Publishing aus Oxford zusammen. Mit der Ausweitung des Programms auf englische Rechtsliteratur entspricht der Verlag C.H.Beck der steigenden Nachfrage aus Anwaltspraxis und Wissenschaft.

Das neue Verlagsprogramm wird sich auf Themen zum europäischen und internationalen Recht konzentrieren. Ein besonderes Schwergewicht legt „Beck – Hart“ auf sogenannte Artikel-für-Artikel-Kommentare, eine Darstellungsform, die eher der Rechtsliteratur in civil law-Ländern als der in vom case law geprägten anglo-amerikanischen Staaten entspricht. Damit trägt „Beck – Hart“ zum einen den Besonderheiten des europäischen Rechts als weitgehend kodifiziertem Recht Rechnung und unterscheidet sich zum anderen von konkurrierenden englischsprachigen Verlagen.

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