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Urs Heftrich: Studieren geht über kopieren

Open Access macht alles kaputt – die Verlage, die Bücher, die Wissenschaft. Dahinter steckt auch ein schlimmer Denkfehler: Digitale Verbreitung ist kein Kavaliersdelikt wie das Kopieren von Seiten.

Deutsche Verleger haben das abgelaufene Jahr nachträglich zum „annus horribilis“ ausgerufen. Handelt es sich bei der Klage nur um das rituelle Stöhnen, das Verwöhnte absondern, wenn jemand eines ihrer Privilegien zur Disposition stellt? Das Wort vom Schreckensjahr 2015 ist berechtigt, ja scheint fast noch zu schwach angesichts der geradezu biblisch mageren Jahre, die den Verlagen erst noch ins Haus stehen. 2015 wurde nur das Skript für einen verlegerischen Horrorfilm fertiggestellt. Wann und ob wir alle den kompletten Film zu sehen bekommen – ob schon 2016, ob später oder hoffentlich nie -, das wird sich weisen.

Über die fatalen Weichenstellungen, die zu dieser Situation geführt haben, wurde wiederholt berichtet (zuletzt F.A.Z. vom 30. Dezember). Die meisten Faktoren, die den Verlagen und ihrem vornehmsten Produkt, dem Buch, das Überleben zusehends schwerer machen, lassen sich unter dem Begriff der digitalen Enteignung fassen. Solche Enteignung kommt mit vielen Gesichtern daher.

Eine besonders fratzenhafte Physiognomie hat ihr der BGH in seiner Entscheidung vom 16. April 2015 verliehen. Das Urteil, dass eine Bibliothek „das Urheberrecht am Buch nicht dadurch verletzt, dass sie es Bibliotheksnutzern ermöglicht, das an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachte Werk auszudrucken oder auf USB-Sticks abzuspeichern“ (Mitteilung der Pressestelle des BGH, Nr. 64/2015), stellt faktisch einen Freibrief für Bibliotheken dar, die in ihrem Besitz befindlichen Bücher so einzuscannen, dass sie anschließend nach dem Schneeballprinzip frei verteilt werden können.

Das Kernproblem dieser Entscheidung liegt in der ihr offenbar zugrundeliegenden weltfremden Gleichsetzung von Ausdruck und elektronischer Speicherung. In den achtziger Jahren, als ein Teil des Studiums darin bestand, dass man im Copyshop ganze Lehrwerke zum eigenen Gebrauch kopierte und binden ließ, war solche Praxis ein weitverbreiteter, wenn auch illegaler Sport – buchstäblich. Wer einmal vierhundert Seiten kopiert hat, der weiß das. Außerdem sind die Kosten für Kopie und Bindung beträchtlich. Wer heute für fünf Euro einen USB-Stick mit sechzehn Gigabyte erwirbt (eines der kleinsten Formate, die im Handel sind), kann darauf in kürzester Zeit rund fünfhundert Werke von mehr als achthundert Seiten speichern. Der Käufer des USB-Sticks erhält damit potentiell mehr als 400 000 Seiten zum Preis von fünf Euro – Seiten, hinter denen die oft jahrelange Arbeit mehrerer Personen steckt. Eine solche Seite kostet den höchstrichterlich geschützten Benutzer des Sticks aber nur 0,001 Cent. Darin ist aber noch gar nicht eingepreist, dass derselbe Stick unendlich oft neu beschrieben werden und seinen Inhalt über eine der zahlreichen Filesharing-Plattformen in Sekundenschnelle weltweit im Internet verbreiten kann. Das Schneeballprinzip, das durch solch elektronische Vervielfältigung in Gang gebracht wird, lässt sich nur noch mit dem Bild der Lawine ausdrücken. Fassen wir, im Lichte der BGH-Entscheidung also zusammen: Deutschland braucht gar keine Piratenpartei mehr. Es hat schon einen Bundesgerichtshof.

Eine andere Spielart der digitalen Enteignung wird schon länger betrieben, auf Kosten des Steuerzahlers. Im Jahr 2012 beschloss die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine großzügig dotierte Ausschreibung unter dem Titel „Wissenschaftliche Monographien und monographische Serien im Open Access“. Gefördert werden hier „Geschäftsmodelle für die Publikation von wissenschaftlichen Open-Access-Monographien und monographischen Serien“ (Information für die Wissenschaft Nr. 53, 16. 10. 2012) – auf Deutsch: elektronische Bücher und Buchreihen, die frei zugänglich ins Netz gestellt werden. Natürlich kann man über die Zuständigkeiten und Aufgaben einer Forschungsgemeinschaft streiten. Unbestreitbar aber dürfte sein, dass das hier aufgelegte Förderprogramm nicht auf konkrete wissenschaftliche Inhalte zielt, sondern auf die Etablierung einer reinen Infrastruktur, die faktisch die klassischen Aufgaben eines Verlagshauses ersetzt, nur mit der Besonderheit, dass die Publikation direkt im Internet erfolgt. Selbst diese Besonderheit verflüchtigt sich jedoch bei näherem Hinsehen: Zwei aus Staatsgeldern gegründete „Verlage“ bieten inzwischen auch Bücher an, als „Print on Demand“.

Während traditionelle Verlagshäuser sich auf dem freien Markt behaupten – und deshalb auch über Bücherverkäufe refinanzieren – müssen, während sie nicht nur für ihren Gewinn Steuern zahlen, sondern sogar für Druckkostenzuschüsse (fast ein Fünftel davon kassiert der Fiskus), erwächst ihnen hier eine komplett subventionierte Konkurrenz. Gegen den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung deckt sich die neue Struktur mit dem Schild des Open Access. Das Wort „Staatsverlag“ wäre der Sache mindestens ebenso angemessen, wird aber sorgsam vermieden. Wie wäre es mit „Volkseigener Betrieb“?

Der Vergleich mag hinken. Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem vollständig aus Steuergeldern gespeisten Online-Verlag und einem VEB ist der, dass Letzterer seine Erzeugnisse immer noch verkaufen musste. Das Heilsversprechen des Open Access hingegen besteht in der freien Verteilung des geistigen Manna. Diese soll die gewaltigen Investitionen rechtfertigen. Und ist es denn nicht eine wunderschöne Utopie: das Wissen der Welt frei Haus für alle? Weil aber selbst der DFG dieser Ansatz offenbar einen Hauch zu utopisch vorkommt, hat sie das neu zu etablierende „Geschäftsmodell“ mit einem bemerkenswerten Attribut angereichert: „Tragfähig“ soll es sein.

Um sich wirklich zu tragen, müssten aber die hochsubventionierten Online-Verlage irgendwoher Gewinn einspielen. Damit würden sie noch mehr zu einer Kopie der klassischen Verlage – nur mit dem Unterschied, dass denen nicht der Staat in Gestalt der millionenschweren Hebamme DFG ins Leben geholfen hat. Um sich zu tragen, müssten sie vor allem auf Dauer ähnlich attraktive Produkte auf den Markt bringen wie jene Konkurrenz, die sie mit steuerfreiem Benzin rechts überholt haben. Hier hapert es.

Für die Qualität eines Buches bürgen in der Regel Lektorate. Wer einmal monatelang mit einem gewissenhaften Lektor um einzelne Formulierungen eines Textes gerungen hat, um die Frage, was kommentierungsbedürftig ist und was nicht, ja gelegentlich um ein Komma, der weiß, weshalb ein Verlag, der auf sich hält, hier so viel Geld in hochbelesene Fachkräfte investiert. Dabei wird der Name des Lektors im Buch meistens nicht einmal genannt – das Gute galt in der Branche bisher als selbstverständlich. Da sich inzwischen aber auch unter bekennenden Open-Access-Verfechtern herumgesprochen hat, dass die Arbeit eines Lektors niemals durch unbezahlte Peer Reviewer zu ersetzen ist, wird in der Szene ganz offen diskutiert, wo man Redakteure herbekommt: Fachleute, die kein knappes Generalurteil über den Text fällen, sondern ihn Satz für Satz, Wort für Wort, Punkt für Punkt durchgehen, damit die Veröffentlichung nicht zur Blamage wird.

Bemerkenswert ist der jüngste Lösungsvorschlag aus dem Netz: Die Redakteure, entnehmen wir einem Blog des Münchner Kunsthistorikers Hubertus Kohle, arbeiten „nur für ihr eigenes Renommee“. So also soll die Zukunftsreise ins digitale Schlaraffenland angetreten werden. Nur: Wer sind die Morlocks, die Arbeitssklaven, die dafür unentgeltlich schuften? Die Utopie hat offenbar ihren Preis. Um ein hochwertiges Produkt umsonst unters Volk bringen zu können, müssen zuvor viele umsonst gerackert haben. Damit streift der Messianismus des Open Access eine für sein Image gefährliche Grenze. Nachdem man viel Tinte und Toner verbraucht hat, um die traditionellen Verlage als raffgierige Ausbeuter anzuschwärzen, die ihre Autoren aussaugen, steht ein hässlicher Verdacht im Raum: Könnte auch aus den ewig offenen Spendierhosen des Open Access ein kleines ausbeuterisches Teufelchen hervorlugen?

Sind nicht diejenigen, die dem Open Access zuarbeiten sollen, überwiegend wohlbestallte Beamte, die an den Universitäten der Republik gutes Geld verdienen? Und hat die Öffentlichkeit nicht geradezu einen Anspruch darauf, das von ihren Staatsdienern Geerntete dann auch kostenfrei zu verzehren? Diese Einstellung ist der ideologische Motor, der die Open-Access-Bewegung antreibt. Das Brummen dieses Motors hört man hinter fast allen ihren Kundgebungen, mal leiser, mal lauter. Zuletzt wurde es regelrecht dröhnend in einem Beschluss der Universität Konstanz, die ihre Angehörigen, mit massiver gesetzlicher Ermunterung aus Stuttgart, dazu verpflichtet, gegenüber Verlagen von ihrem „Zweitveröffentlichungsrecht“ Gebrauch zu machen. Wer in Konstanz künftig einer wissenschaftlichen Zeitschrift einen Beitrag liefert, der muss nach einer Schamfrist von nur einem Jahr diesen Beitrag auf den Servern der Universität abliefern. Das Aberwitzige dieser Konstruktion tritt schon darin zutage, dass hier die Wahrnehmung eines „Rechts“ mit Zwang herbeigeführt wird. Hier lässt sich die digitale Enteignung vollends mit Händen greifen.

Dem Urheber eines Textes wird die Entscheidung darüber, wo und wie er sein geistiges Eigentum publizieren möchte, von seinem Dienstherrn abgenommen, damit dieser es auf seinem eigenen Publikationsforum kostenlos online ausstellen kann. Die Gedanken sind frei. Dass sie gemeinfrei seien, steht nicht im Grundgesetz. Dass die Konstanzer Regelung, wenn sie Schule macht und nicht gerichtlich gekippt wird, für Verlage, die vom Verkauf ihrer Zeitschriften leben, ruinös sein wird, ist offensichtlich. Ebenso klar ist, dass dieser bislang wohl unverblümteste Vorstoß der Open-Access-Vertreter, den Autoren die freie Verfügung über ihr geistiges Eigentum zu entreißen, nicht bei Zeitschriftenaufsätzen haltmachen wird. Es handelt sich hier nur um einen Versuchsballon. Wenn er nicht platzt, wird die digitale Enteignung des Buches zwangsläufig folgen.

Fatalerweise hat nun wiederum der Europäische Gerichtshof in einem verheerend naiven Versuch, seinerseits die Rechte der Urheber zu stärken, die Lage all jener Verlage dramatisch verschlimmert, die nicht am Tropf des Staates hängen, sondern vom Buchverkauf leben. Wie um das Horrorjahr abzurunden, kam kurz vor Weihnachten der Bescheid aus Straßburg: Die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort, die sich bislang Verleger und Autoren teilten, werden den Verlagen entzogen – rückwirkend bis 2012. Damit bricht die ohnehin dürftige Kompensation, die das Buchgewerbe für die Piraterie mit Kopierer und Scanner erhielt und die gerade Kleinverlagen eine Existenzbasis bot, nicht nur endgültig weg. Sie muss auch noch für vier Jahre zurückerstattet werden. Der Leiter des Universitätsverlages Carl Winter in Heidelberg, Andreas Barth, zur bevorstehenden Apokalypse: „Nur die wenigsten Verlage dürften entsprechende Rückstellungen gebildet haben. Ein großflächiges Verlagssterben vor allem der kleineren Häuser dürfte unvermeidlich sein.“

Falls 2016 also tatsächlich das Jahr des großen Verlagssterbens werden sollte, dämmert womöglich auch denjenigen, die unsere derzeit noch üppige deutsche Verlagslandschaft genießen oder sie gar als Luxus belächeln, eine Erkenntnis: Die Verteidigung eines freien Buchmarkts ist keine bibliophile Marotte. Es gibt eine klare statistische Korrelation zwischen verlegerischer Vielfalt und politischer Freiheit. Die DDR ließ nicht mehr als 78 Verlage staatlich zu; der Börsenverein des Deutschen Buchhandels meldet derzeit mehr als 1850 Mitglieder, die Gesamtzahl der bestehenden Häuser dürfte noch deutlich höher liegen. In der Sowjetunion der Breschnew-Zeit gab es etwa 200 Verlage; 2013 war die Zahl der russischen Verleger auf 5727 hochgeschnellt. Ganz China kann heute nur mit 582 Verlagen aufwarten – alle staatlich.

Der Autor Urs Heftrich hat an der Universität Heidelberg den Lehrstuhl für slawische Literaturwissenschaft inne.

Der Beitrag erschien zuerst in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 05.02.2016. © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.

Kommentare

2 Kommentare zu "Urs Heftrich: Studieren geht über kopieren"

  1. Gähn, ist halt so.
    Es gefällt mir auch nicht aber in anderen Branchen ist dasselbe passiert.
    Ich erinnere mich an den Artikel in der FAZ. In den Kommentaren war eine recht ablehnende Haltung zu den Thesen des Autors erkennbar.
    Gegen den Willen des Nutzers kann man nichts machen.
    Einzig kostengünstige Onlineangebote können da eventuell noch gegenhalten.

  2. Selbst wenn all die beklagten Regelungen und Gesetze wieder gestrichen würden, würde die Lage sich nicht ändern. Denn den wichtigsten Einflussfaktor erwähnt Heftrich nicht einmal: Moskau. Dort betreiben Piraten inzwischen die (nach Anzahl der Titel und bald auch nach Reichweite) größte (natur-)wissenschaftliche Onlinebibliothek der Welt. Und das wird sich auch nicht ändern, schließlich ist in Russland seit Januar, seit dem Antritt von Putins persönlichem Internetberater German Klimenko Internetpiraterie quasi legal. Bei slawischer Literaturwissenschaft mag es anders aussehen, aber Verlage wie Elsevier, Springer Nature, Wiley etc. müssen sich gerade ganz schnell nach neuen Geschäftsmodellen umschauen, nachdem sie das Problem trotz aller Warnungen jahrelang nur per Aussitzen angegangen sind. Es läuft darauf hinaus, dass diese Verlage jetzt rasch auf Open Access als letzte Rettung umstellen müssen. Oder hat jemand eine bessere Idee?

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