KNV-Insolvenz
Eigentumsvorbehalt gilt in der Buchbranche auch ohne vertragliche Regelung
Der einfache Eigentumsvorbehalt gilt in der Buchbranche auch ohne vertragliche Regelung, teilt der Börsenverein im Zuge der KNV-Insolvenz mit. Heißt: Auch Verlage, die Ware ohne ausdrücklichen Eigentumsvorbehalt an KNV geliefert haben, können einen höheren Betrag von ihren offenen Forderungen zurückbekommen. … mehr