Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder bei gemeinsamen Gesprächen geeinigt. Lockerungen gibt es nur für einige wenige Akteure.
Friseure sollen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung bereits am 1. März wieder öffnen dürfen, wenn sie strenge Auflagen zur Hygiene erfüllen, den Zutritt mit Reservierungen steuern und medizinische Masken nutzen.
Ob und wann Schulen und Kitas wieder öffnen dürfen, sollen die Länder entscheiden. Einige Länder hatten zuvor bereits angekündigt, dass sie Grundschulen auf jeden Fall ab kommender Woche wieder öffnen werden, berichtete die „Tagesschau”.
Perspektive: Einzelhandel darf ab einer 35er Inzidenz wieder öffnen
Nächste Öffnungsschritte sollen dann auch den Einzelhandel betreffen. Der Bund-Länder-Beschluss (10.02.2021) hierzu im Wortlaut:
„6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheitbezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zugeben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte dersicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmennach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.”
Die Maßgabe der „stabilen” Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 bezifferte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Dauer von „3 bis 5 Tage”. Unklar bleibt, wie die Länder einen möglichen Einkaufstourismus vermeiden wollen, wenn in einigen Regionen Geschäfte offen halten dürfen und in anderen nicht.
ab sofort möglich
Die Überbrückungshilfe III kann zudem ab sofort hier online beantragt werden. Ab dem 15. Februar sollen Abschlagszahlungen von bis zu 400.000 Euro erfolgen.
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