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Corona-Lockdown bis mindestens 14. Februar verlängert

Deutschland bekommt die Pandemie weiter (noch) nicht entscheidend in den Griff. Insbesondere die Sorge um eine mutierte Version des Virus verlange auch Deutschland noch einige einschneidende Maßnahmen ab, heißt es.

Folgerichtig haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten am Dienstag die Fortsetzung des Lockdowns beschlossen. Immerhin einen Hoffnungsschimmer verbreitete die Regierung: Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürger ein Impfangebot gemacht werden könne, gebe es eine Perspektive für eine Normalisierung des Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen, heißt es.

Für den Einzelhandel, aber auch Gastronomie oder Freizeiteinrichtungen steht aber wieder eine Pause von zusätzlichen 14 Tagen an.

Ab sofort und bis mindestens 14. Februar 2021 gelten die bestehenden Regeln und Einschränkungen, allerdings teilweise mit Verschärfungen.

Eine davon betrifft jenen Einzelhandel, der noch geöffnet ist. Geschäfte dürfen nur noch mit medizinischen Masken betreten werden (wozu auch die FFP2-Masken zählen). Diese Regel gilt daüber hinaus auch für den Öffentlichen Personen-Nahvekehr. Die einfachen und oft selbstgenähten Masken oder andere Arten von Mundschutzen reichen nicht mehr aus.

Home Office

Das viel diskutierte Thema Home Office erhält erstmals eine verpflichtende Komponente. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll demnach eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Home Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen, heißt es. Wo das nicht der Fall ist, müssten Masken verpflichtend getragen werden. Arbeitszeiten sollten zudem flexibler gestaltet werden, um den Berufsverkehr zu entzerren.

Weiter heißt es: Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden

Hilfen für Wirtschaft

Die Regierung will auch bei den Wirtschaftshilfen nachbessern. Trotz zahlreicher Versprechen gestaltete sich die Auszahlung bisher zäh. Jetzt soll bei der Überbrückungshilfe III nachgebessert werden. Heißt: Der Zugang zu Fördermöglichkeiten soll erweitert werden, der Förderhöchstbetrag steigt. Damit das Geld diesmal schneller ankommt, werden Hilfen von bis 100.000 Euro als Abschlagszahlungen sofort geleistet werden. Maximal 1,5 Mio Euro pro Unternehmen können erstattet werden,

Einziges und einheitliches Kriterium soll ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% sein, teilt das Wirtschaftsministerium mit.

Besonders relevant: Für unverkäufliche oder saisonale Waren (also z.B. Kalender im Buchhandel) sollen Wertverluste als erstattungsfähige Fixkosten anerkennt werden.

Schulen dicht, Notdienst in Kitas

Weiterhin werden Eltern enorme Lasten tragen müssen, denn Schulen sollen bis zum 15. Februar grundsätzlich geschlossen werden. Einen Notdienst werden nur Kitas anbieten, allerdings gilt dort die klare Forderung, Kinder nach Möglichkeit eben nicht dort unterzubringen.

Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt, heißt es.

Für den Buchhandel bleibt es vorerst bei den längst gewohnten Abholservices. Eine Übersicht gibt es hier.

 

 

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