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Corona-Schutzverordnung: Börsenverein arbeitet weiter an Lösungen

Seit dem 15. Mai gilt auch in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Die Lage für den Buchhandel im Land wurde trotz sinkender Infektionszahlen verschärft.

Derzeit gilt in NRW – auch abweichend von den Formulierungen in der Landesverordnung:

  • Inzidenz über 50: Buchhandlungen dürfen öffnen, allerdings nur mit negativem Test. Eine Terminbuchung ist nicht mehr notwendig.
  • Inzidenz unter 50: Buchhandlungen dürfen ohne Test öffnen. Es gilt eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 10qm.

Details dazu gibt es beim Börsenverein NRW.

Der Buchhandel gilt in NRW seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht mehr als Teil der Grundversorgung.

Die Regelungen sind leider nicht einheitlich. In Münster beispielsweise liegen die Inzidenzen seit mehr als einer Woche unterhalb des Wertes von 50, doch bisher gibt es in der Stadt keine entsprechenden Lockerungen der Testpflicht. 

Angesichts der weiter komplexen Lage hat Börsenvereins-Vorsteherin Karin Schmidt-Friderichs den Buchhändlern in NRW einen Brief geschickt. Darin heißt es u.a.: „Die Vielzahl an Fragen und Anrufen, die dazu in der Regionalgeschäftsstelle NRW und bei mir ankommen, machen deutlich, wie belastend vor allem das Hin und Her der Zugangsregelungen, aber eben auch die Unklarheit vor Ort für Sie ist. Erneut erleben Sie nach der Veröffentlichung der Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ein Durcheinander ungeahnten Ausmaßes – keiner weiß mehr, was vor Ort gültig ist, erst recht nicht Ihre Kund*innen.“

Sie stellt allerdings Änderungen in Aussicht. Insbesondere die durch das OVG-Urteil veränderte juristische Lage sei nun durch die bundesweiten Regelungen obsolet. „Die Regionalgeschäftsstelle NRW und ich persönlich setzen uns weiterhin intensiv in der Politik dafür ein, dass auch in Ihrem Bundesland uneingeschränkt die Privilegierung, die das Bundesinfektionsschutzgesetz für den Buchhandel vorsieht, umgesetzt wird. Juristisch ist die Grundlage dafür geschaffen, das OVG Urteil von Anfang März sollte dem nun nicht mehr im Wege stehen. Ich habe heute einen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet geschrieben, in dem ich mich noch einmal auf Basis dessen für eine Öffnung der Buchhandlungen stark gemacht habe.“ 

Man werde nicht müde, der Politik in NRW die Bedeutung des Buchhandels deutlich zu machen, so Schmidt-Friderichs. 

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