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Daniel Gremm: Facebook-Nutzung illegal?

600 Millionen Mitglieder weltweit, 15 Millionen Mitglieder in Deutschland – Facebook ist der klare Marktführer unter den Netzwerken. Klar, dass es in diesem Umfeld auch für Verlage interessant ist, sich mit ihrem Angebot an die Facebook-Nutzer zu wenden. Doch nicht erst seit dem Facebook-Ausstieg von Verbraucherschutzministerin Aigner stellt sich die Frage: Ist Facebook überhaupt legal in Deutschland nutzbar?
AGBs, Nutzungsrichtlinien & Co. – all dies wird bei Facebook nach deutschem Recht immer wieder von Rechtsexperten kritisiert. Der private Facebook-Nutzer muss hier selbst entscheiden, ob er den freizügigen Umgang mit seinen Daten akzeptiert. „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Auch auf Seiten der Verlage ist dieses Umfeld vielleicht nicht ideal, jedoch rechtlich weniger brisant.

Problematisch kann es jedoch werden, wenn die Verlage Facebook-Code in die eigene Verlagswebseite einbinden. So der Fall zum Beispiel bei den beliebten „Gefällt mir“ Buttons oder auch den diversen Facebook-Boxen. Mit diesen Inhalten kann jeder auf seiner eigenen Webseite zeigen, wer schon von einem Fan ist und mit einem Klick neue Fans gewinnen. Das Problem dabei: Der Facebook-Code überträgt im angemeldeten Zustand personenbezogene Daten!

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt klar vor, dass personenbezogene Daten nicht ohne die Einwilligung des Betreffenden erhoben werden dürfen. Wenn nun jemand bei Facebook angemeldet ist und in diesem Zustand die Verlagswebseite besucht, überträgt der Facebook-Code personenbezogene Daten. Unter anderem zu dem Zweck, um dem Webseitenbesucher in der Facebook-Box Personen seines Freundeskreises anzeigen zu können, die schon Fan des Verlages sind.

Für viele Rechtsexperten ist klar, dass der Webseitenbetreiber rechtlich die Erhebung der personenbezogenen Daten vornimmt, somit also auch die Einwilligung benötigt. Da diese aber meist nicht vorliegt, verstößt er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Problematisch hierbei ist, dass ein Verstoß bis zu 300.000 Euro Geldbuße und sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Auch wenn es aufgrund des noch sehr jungen Themas, des mangelnden Problembewusstseins bei den meisten Betroffenen und der schwachen Besetzung der Datenschutzbehörden noch kaum Aufmerksamkeit hierzu gibt, sollte dieses Thema nicht leichtfertig abgetan werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich deshalb für Verlage, auf die Einbindung von Facebook-Code in der eigenen Webseite zu verzichten und stattdessen mit einfachen Verlinkungen zu arbeiten.

Daniel Gremm ist Online-Marketing-Berater und Dozent (hier seine Webseite).

Am 25.2.2011 ist Daniel Gremm bei der Akademie des Deutschen Buchhandels Dozent beim Seminar „Crashkurs Facebook für Verlage“

Kommentare

3 Kommentare zu "Daniel Gremm: Facebook-Nutzung illegal?"

  1. Hallo Frau Herbog,

    weil schon die Erhebung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Betreffenden klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Und die Erhebung ist (im bei Facebook angemeldeten Zustand) schon erfolgt, wenn die erste Seite Ihrer Website geladen wurde, z.B. die entsprechende Aufklärung. Zudem ist mit einer Aufklärung des Betreffenden keine automatische Einwilligung verbunden.

    Viele Grüße
    Daniel Gremm

    PS: Der obige Artikel und meine Antwort beruhen natürlich nur auf meinen langjährigen Erfahrungen als Facebook Marketing Berater und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen, die ausschließlich von Rechtsanwälten erfolgen darf.

  2. Christina Herborg | 22. Februar 2011 um 10:12 | Antworten

    Warum lässt sich das Problem nicht einfach mit einem Hinweis in den AGBs der Webseite beheben?

  3. Die Facebook-Social-Plugins, die beispielsweise auf der eigenen Website ermöglichen zu zeigen, wer von den eigenen Freunden bereits Fan ist, greifen [und auch das nur im eingeloggten Zustand] auf eine User ID zurück, um Verbindungen herzustellen – die Frage ist also eigentlich, ob eine ID ein personenbezogener Datensatz ist oder nur als quasi Platzhalter für eine solche gilt. as Dennoch total richtig: ähnlich wie das Personenprofil das viele unterhalten statt einer rechtlich klar verlangten Fanpage, ist das wieder eine Grauzone und es wird bald erste Abmahnanwälte geben, die sich des Themas annehmen.

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