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Das attackierte Urheberrecht

Das Jahr beginnt mit großen Erwartungen: Der seit 2010 vorbereitete und diskutierte „Dritte Korb des Urheberrechts“ soll endlich kommen. Stattdessen kommt ein großer Streit mit geringem Ertrag: Befeuert durch Wahlerfolge der urheberrechtskritischen Piratenpartei bei Landtagswahlen wird das Urheberrecht zu einem der meistdiskutierten Themen des Jahres (hier das buchreport-Dossier zum Thema).

Ein Wutausbruch des Bestsellerautors Sven Regener wird im März zum Fanal für Autoren, Verleger und andere Künstler, sich gegen die Apologeten der Kostenloskultur im Internet zu positionieren (hier mehr). Der Literaturagent Matthias Landwehr lanciert mit großer Resonanz den Aufruf „Wir sind die Urheber“ (hier mehr). Die Wellen der Erregung schlagen hoch, als die Hacker-Gruppe Anonymous persönliche Daten von Unterstützern des Aufrufs sammelt und veröffentlicht (hier mehr).

Seinen politischen Ausdruck findet der Konflikt in der Diskussion über eine effektive Bekämpfung der Internetpiraterie. Zusammen mit anderen Verbänden favorisiert der Börsenverein ein Warnhinweismodell (hier mehr). Es wird von Datenschützern und Internetaktivisten bekämpft, weil sie fürchten, von den Warnhinweisen sei es nur ein kleiner Schritt zu Netzsperren.

Der hitzigen Debatte geht vorerst die Luft aus, als Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Herbst die verbliebenen Pläne für eine Reform des Urheberrechts vorstellt: Im „Dritten Körbchen“ findet sich kaum mehr als eine überfällige Regelung für die Digitalisierung verwaister Werke (hier mehr).

Für 2013 bleiben folgende Baustellen im Urheberrecht:

  • § 52a UrhG erlaubt Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Werkteile genehmigungsfrei in Intranets zu verwenden. Die Regelung ist gerade bis 2014 verlängert worden. Ihre Bedeutung für die Praxis hängt von einem ausstehenden Urteil in einem Musterverfahren gegen die Fernuni Hagen ab, in dem darüber gestritten wird, wie umfangreich die verwendeten Teile sein dürfen.
  • § 52b UrhG erlaubt Bibliotheken, geschützte Werke genehmigungsfrei an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen. Hier liegt dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob sie den Nutzern auch Kopieren und Ausdrucken erlauben dürfen.
  • Open Access: EU-Kommission und Bildungsfunktionäre machen sich für den „Grünen Weg“ stark, bei dem wissenschaftliche Werke nach kurzer Frist kostenlos im Internet zweitveröffentlicht werden müssen.
  • Internetpiraterie: Die Kulturindustrie fordert bisher vergeblich, die Verfolgung von illegalen Downloads zu erleichtern.

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