Kleine Schritte, statt „großer Wurf“: Es wird keine umfassende Urheberrechtsreform („Dritter Korb“) geben, kündigte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an. Sondern viele kleine Reformen.
buchreport.de hatte bereits im Juli berichtet, dass die geplante Urheberrechtsreform immer kleinere Züge annimmt. Am Mittwoch (19.9.) folgte die offizielle Bestätigung der Justizministerin auf dem von ihr veranstalteten „Zukunftsforum Urheberrecht“ in Berlin. „Es wird nicht einen 3. Korb geben, der alle Probleme umfassend regeln kann“, wird Leutheusser-Schnarrenberger von „Heise Online“ zitiert. Sie wolle vielmehr viele Einzelfälle gesetzlich regeln:
- Verwaiste Werke: Bei der Regelung zur Nutzung verwaister Werke ist Europa der Ministerin zuvorgekommen. Wie berichtet, hat das Europäische Parlament am Donnerstag eine Richtlinie über die digitale Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Da Richtlinien grundsätzlich durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden, will Leutheusser-Schnarrenberger in Kürze einen entsprechenden Entwurf vorlegen.
- Verwertungsgesellschaften: Das Bundesjustizministerium will auch das Wahrnehmungsrecht reformieren, um Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Geräteindustrie zu beschleunigen, erklärte die Justizministerin im Interview mit „Deutschlandfunk“.
- Abmahnungen: Auch der bereits im April angekündigte Entwurf gegen „die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern“ steht weiterhin auf der Agenda der Ministerin. Leutheusser-Schnarrenberger will Kanzleien den finanziellen Anreiz für Abmahnungen nehmen, indem sie die Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverstößen einschränkt, mittels Begrenzung des Streitwerts.
- „Fair Use“: Zudem will Leutheusser-Schnarrenberger das deutsche Recht offenbar auch in Richtung „Fair Use“ öffnen, um beispielsweise den Umgang mit Privatkopien und Zitaten zu regeln.
Der Börsenverein hatte Leutheusser-Scharrenberger erst in der vergangenen Woche Tatenlosigkeit vorgeworfen und deshalb die Einladung zum „Zukunftsforum Urheberrecht“ ausgeschlagen. Es sei an der Zeit, dass sie die unterschiedlichen Reformvorschläge ordne und konkrete Gesetzesvorschläge vorlege.
Gesucht werde ein „robustes Gesamtkonzept“, das den Schutz des Urhebers und seiner Werke sowie den Schutz von Persönlichkeitsrechten ebenso zu lösen versuche wie Nutzungsfragen im Internet und die „eher unpopuläre Problematik der Rechtsdurchsetzung“, so der Verband.
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