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Das Google Book Settlement ist tot

Mitte September rechnen die Prozessbeobachter mit einem weiteren Signal zum Google Book Settlement – die Vergleichsparteien Google, AAP und Author’s Guild können am 15. September bei einer weiteren Anhörung einen überarbeiteten Vergleichsvorschlag einreichen. Doch ein aktuelles Urteil aus den USA könnte den Settlement-Parteien einen Strich durch die gemeinsame Rechnung machen.

Wie „Publisher’s Weekly“ berichtet,  hat ein US-Berufungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall (Sammelklage von freien Autoren gegen Medienverlage) einen Vergleich aufgehoben. Begründung: Den Klägern sei es nicht gelungen, allen Interessen gerecht zu werden. Solche Sammelklagen seien zu breit angelegt, und die Zahl der Kläger in einzelne Gruppen aufzuteilen, wäre zu aufwändig und teuer.

Jura-Professor James Grimmelmann, bisher Gegner des Settlements, wertet das Urteil als Todesstoß für das Google Books Settlement. Der Fall werde wieder in einen Rechtsstreit münden. Auch Christian Sprang, Justiziar im Börsenverein, geht davon aus, dass das Settlement vom Tisch ist und Richter Denny Chin nur noch in der ursprünglich strittigen Frage (ist die Nutzung der Text-Snippets durch Google „fair use“?) entscheiden wird.

Stichwort: class action

Eine dem deutschen Zivilprozessrecht unbekannte Verfahrensart, bei der, mit Geltung für die ganze USA, Rechts- und Tatsachenfragen, die eine Vielzahl von Geschädigten betreffen, insgesamt und für alle einheitlich geklärt werden könnten (so die Information aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins). Dabei sei diese Klärung für alle Gruppenmitglieder bindend, und zwar ausdrücklich auch für diejenigen, die selbst nicht am Prozess beteiligt waren bzw. von dessen Existenz nichts wussten.

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