Der Übersetzerverband VdÜ rechnet nicht mehr damit, im Frühjahr den Mitgliedern eine gemeinsame Vergütungsregel zur Abstimmung vorlegen zu können – obwohl diese mit den Verlagen fast ausverhandelt worden sei. Verzögernd wirke die Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags.
In einer Mail an die Mitglieder skizziert der erste Vorsitzende des Übersetzerverbands Hinrich Schmidt-Henkel (Foto) die Ausgangslage, zehn Jahre nach Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle:
- Die Verlage mit eigener Taschenbuch-Verwertung könnten mit den BGH-Urteilen zur Übersetzervergütung gut leben, da der BGH aus Sicht der vereinigten Übersetzer „deutlich zu geringe Beteiligungen am Verkauf von Hardcover- und verlagseigenen Taschenbuchausgaben“ festsetze.
- Hardcover-Verlage, die Taschenbuch-Rechte an andere Verlage verkauften (als Nebenrecht), seien dagegen stärker vom BGH-Urteil betroffen.
Sinnvoller als Gerichtsurteile sei eine gemeinsame Vergütungsregel, über die seit Sommer 2011 wieder mit einer Gruppe von Hardcover-Verlagen verhandelt werde. Die Gespräche seien weit gediehen und hätten etliche problematische Punkte bewältigt, so Schmidt-Henkel. Man steuere auf ein Ergebnis zu, das die Honorarkommission vor den Mitgliedern des Verbandes vertreten könne.
Doch eine ausverhandelte Vergütungsregel zum Abschluss der laufenden Amtsperiode von Vorstand und Honorarkommission auf der Mitgliederversammlung Anfang März 2012 vorzulegen, sei unwahrscheinlich geworden. Der Verbands-Chef verweist auf die Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags beim Bundesverfassungsgericht, die vom Börsenverein unterstützt wird. Ob die Beschwerde zur Behandlung angenommen werde, sei inzwischen an den 1. Senat verwiesen worden. Und wann dieser über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entscheide, stehe noch nicht fest; laut Auskunft der Geschäftsstelle in Karlsruhe, so Schmidt-Henkel, sei nicht vor Frühjahr/Sommer 2013 damit zu rechnen – und vorher wollten die an den Vergütungsverhandlungen beteiligten Verlage kein grünes Licht geben.
Kommentar von Schmidt-Henkel: „Das ist aus unserer Sicht äußerst frustrierend, da es die fast fertige Sache verzögert. Andererseits kann daraus auch – im Falle einer ,Korrektur‘ der BGH-Urteile, die unserer Sicht von ,Angemessenheit‘ mehr entspräche als diese Urteile – sinnvoller Input für die abschließenden Verhandlungsrunden kommen. Alle Beteiligten wissen dabei, dass auch das Bundesverfassungsgericht uns keine Vergütungsregel beschert, sondern wir die selbst erarbeiten müssen.“
Zum Thema Vergütung äußert sich Schmidt-Henkel auch in einem Interview im aktuellen buchreport.express 49/2012 (hier zu bestellen).
Foto Teaser: Stadt Offenburg
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