buchreport

Das letzte Ultimatum

Entweder ihr erhöht die Mehrwertsteuer für E-Books innerhalb eines Monats – oder wir ziehen vor den Europäischen Gerichtshof: Dies ist die neue Botschaft der EU-Kommission, die an Frankreich und Luxemburg gerichtet ist. Der Schlagabtausch könnte Folgen für einen Großteil des europäischen E-Book-Marktes haben.
Das französische Wirtschaftsblatt „Les Echos“ berichtet, dass die EU-Kommission am morgigen Mittwoch, 24. Oktober, Frankreich und auch Luxemburg ein Ultimatum setzen will. Sollte die Regierung die zum Jahreswechsel erfolgte Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für E-Books nicht binnen vier Wochen zurücknehmen, werde der EU-GH eingeschaltet.  
Brüssel hatte nach einem ersten Warnschuss zuletzt im Juli 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Luxemburg eingeleitet (buchreport.de berichtete). Die beiden Länder hatten zum 1. Januar 2012 den bei gedruckten Büchern angesetzten ermäßigten Mehrwertsteuersatz  auch für elektronische Bücher eingeführt, wodurch der Steuersatz in Luxemburg von bisher 15% auf nur noch 3% sank. In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern seither statt 19,6% nur noch 7% an.
Die Position der EU-Kommission: Die ermäßigte Steuer kollidiert mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, die eine Ausdehnung des reduzierten Satzes nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese seien bei E-Books nicht gegeben – digitale Bücher seien als Service zu betrachten und könnten daher nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren.
Außerdem verweist Brüssel auf die Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Steuersätze. Hintergrund: Die großen E-Book-Anbieter Amazon, Apple, Barnes & Noble und Kobo betreiben ihr Europageschäft von Luxemburg aus und müssen deshalb aktuell nur 3% MwSt abführen – ein großer Vorteil gegenüber Shops in anderen EU-Ländern. 
Dieser könnte schon bald kassiert werden, sollte die EU-Kommission bei den Richtern Gehör finden. Andernfalls dürfte spätestens 2015 Schluss mit den Steuervorteilen sein. Dann soll sich die Besteuerung der E-Book-Verkäufe ohnehin danach richten, welcher Steuersatz im Land des Käufers (statt Verkäufers) herrscht.

Kommentare

2 Kommentare zu "Das letzte Ultimatum"

  1. Wenn E-Books nicht als Bücher, sondern nur als „Service“ angesehen werden und der reduzierte Steuersatz nicht zur Anwendung kommt, dann dürfen E-Books konsequenterweise auch nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Apple und Amazon muß es dann erlaubt werden, Bestseller als „Service“ zu Dumpingpreisen anbieten zu dürfen – mit allen Auswirkungen für die kleinen E-Book-Shops, die preislich nicht mitziehen könnten.

    Entweder sind E-Books nun Bücher, oder sie sind keine Bücher. Am sinnvollsten wäre es meines erachtens, wenn E-Books in allen Ländern mit reduzierten Steuersatz verkauft werden würden und dafür die Buchpreisbindung bleibt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen