Das Problem ist seit Langem bekannt, doch trotzdem droht es viele Verlage und Buchhändler kalt zu erwischen: Ab 1.1.2016 müssen bei allen kombinierten Print/Digital-Produkten (Bundles) die beiden Bestandteile steuerlich wie eigenständige Produkte behandelt werden (Splitting). Während für den Print-Bestandteil der privilegierte Mehrwertsteuersatz von 7% gilt, muss der digitale Teil mit 19% ausgewiesen und abgerechnet werden.
Seit das Bundesfinanzministerium im Sommer 2014 die Pflicht zum Bundle-Splitting verkündet hat, rauchen in vielen Verlagen die Köpfe, wie die sperrige Vorgabe möglichst kundenfreundlich umgesetzt werden kann. Im Sommer 2015 scheitert ein Versuch des Börsenvereins, die Finanzminister der Länder wenigstens von einigen praktischen Erleichterungen für die Buchbranche zu bewegen.
Jetzt blicken vor allem Buchhändler bang ins kommende Jahr. Längst nicht alle haben schon eine Lösung für das Problem parat. Und diejenigen, die eine haben, können nur auf die Zuverlässigkeit der Verlage hoffen: Als Letztverkäufer haften die Händler steuerrechtlich. Aber es ist ihnen kaum möglich, selbst zu überprüfen, ob die Verlage ein ordnungsgemäßes Splitting vorgenommen haben.
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