Chaos statt Klarheit: Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat vielen Buchhändlern nur auf den ersten Blick Orientierung für ihren Verkaufsbetrieb gegeben. Auch die von der Branche begrüßte Einstufung des Buchhandels als Anbieter des täglichen Bedarfs im Bundesgesetz hat fürs Erste keine Klarheit verschafft: In Bayern wurde dies erst mit einigen Tagen Verspätung in der Landesverordnung berücksichtigt, in Nordrhein-Westfalen herrscht weiterhin Verwirrung über die geltenden Öffnungsoptionen.
Das alles hat Katrin Schmidt, Inhaberin der Buchhandlung Lesezeichen in Germering, am Dienstag gegenüber Angela Merkel in deren Streaming-Format „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“ deutlich vorgetragen: „Ich habe seit Anfang März 5 verschiedene Verkaufskonzepte umgesetzt. Was können Sie tun, dass es nicht zu dem ständigen Wechsel kommt?“ Schmidt schilderte die Verwirrung plastisch bis hin zu dem Szenario, dass bei einer Inzidenz unter 100 sogar eine Verschlechterung drohen könnte, weil dann wieder die Landesregeln gelten: „Das versteht keiner mehr.“
Hoffnung auf regulative Besserung ist aber nicht zu erwarten. Die Bundeskanzlerin machte vor allem Hoffnung auf eine Besserung der Infektionslage („Das Wetter und das Impfen sollten uns helfen“) und warb nach Schmidts Vortrag leicht resignativ um Verständnis: „Das Leben ist so vielfältig, das habe ich jetzt auch gelernt, dass man überall gewisse Brüche hat, die nicht mit der letzten Logik zu erklären sind.“
Bundeskanzlerin Merkel versprach allerdings, einen weiteren Punkt von Katrin Schmidt „mitzunehmen“: Die Buchhändlerin hatte auch moniert, dass bei der „Überbrückungshilfe III“ die Kompensation für den Fortfall des Unternehmerlohns ausgespart werde. Für die zahlreichen Einzelunternehmer im Buchhandel und anderen kulturschaffenden Betrieben stelle das eine große Härte dar. Merkel: „Ich glaube, da wurde ein bisschen übersehen, dass wir doch viele Unternehmer haben, die nicht so große Sparguthaben im Hintergrund haben, sondern alles immer wieder investieren.“
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