Papier spielt im Verlagsalltag heute noch eine große Rolle, wenn kaufmännische Dokumente von einem Unternehmen zu einem anderen gesandt werden sollen – besonders bei der Beschaffung. E-Procurement, Beschaffungs-Marktplätze und EDIFACT haben daran noch nicht so viel geändert. Sie sind so aufwändig in der Einrichtung, dass sie sich nur dann rechnen, wenn man ein hohes Volumen zu konstanten Bedingungen über sie abwickelt. Es geht auch anders
Bis vor kurzem hat die Steuergesetzgebung sehr rigoros vorgegeben, wie im Falle der digitalen Rechnungsabwicklung die Belege geführt und signiert werden müssen. Doch durch das Steuervereinfachungsgesetz ist es den Unternehmen nun selbst überlassen, wie sie ihre kaufmännischen Dokumente archivieren. Hauptsache, sie können jederzeit belegen, dass einer Rechnung eine Leistung im entsprechenden Wert gegenübersteht und dass die Rechnung tatsächlich zu einem definierten Zeitpunkt beglichen wurde. Die Purchase-to-Pay-Kette – der komplette Prozess der Beschaffung in seinen dinglichen und kaufmännischen Aspekten – kann seitdem komplett digital ablaufen.
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