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Der Gesetzgeber hat uns im Stich gelassen

Mit einem Gastkommentar im „Tagesspiegel hat Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis (Foto) auf das Interview mit dem Buchpiraten Spiegelbest reagiert. Darin stellt er nicht nur die Einstellung der Buchpiraten an den Pranger – sondern insbesondere die Untätigkeit des Gesetzgebers.
Skipis greift den Vorwurf von Spiegelbest auf, dass die Verlage selbst schuld daran seien, dass die E-Books illegal heruntergeladen würden, weil sie kein attraktives digitales Angebot bereitstellten. Skipis: „Es mag ja sein, dass es noch keine ausgefeilten Sharing-Portale für Bücher gibt. Darf man deshalb mit Inhalten, die einem definitiv nicht gehören, Geld einnehmen?“

Es dürfe nicht sein, dass „der Rechtsbruch als Mittel zur Durchsetzung anderer Regeln salonfähig gemacht wird“. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, der, so Skipis, offenbar damit leben könne, in aller Öffentlichkeit nicht ernst genommen zu werden: „Denn darauf läuft es doch hinaus, wenn Anbieter illegaler Plattformen das geltende Recht lauthals ignorieren.“ Autoren, Verleger und Buchhändler fühlten sich vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Schließlich gehe es „keineswegs nur um abgescannte Buchseiten“: Es gehe um „Grundfragen der Gesellschaft und wie wir künftig zu einem gemeinsamen Wertekonsens kommen“.

Kommentare

9 Kommentare zu "Der Gesetzgeber hat uns im Stich gelassen"

  1. John Maynard Keynes | 3. September 2013 um 15:10 | Antworten

    Also die Lösung bzw. einzigste Idee auf die Diskussion der letzten Wochen liegt im Ruf nach mehr Staat ???
    Und es werden gleich die ganz dicken Bretter gebohrt, denn es geht um nicht mehr oder weniger um die „….Grundfragen der Gesellschaft“
    Das wars? Echt …traurig.

  2. Ein Ebook anonym per Prepaidkarte kaufen und nach dem Lesen weiterreichen/verborgen ? Fehlanzeige !

    Im Papierzeitalter hat das wunderbar funkioniert. Im Augenblick liegt die Dead-Trilogie von McKinty in meinem Regal. Geliehen von einem Freund, der wiederum einige Bücher von Winslow von mir bekam.

    Bei einem Ebook soll das plötzlich nicht mehr gehen und wenn sich die Leser wehren, kreischen die Verursacher nach dem Gesetzgeber.

    Jahrelange treue Leser sehen sich plötzlich mit einer Horde Krämer und Juristen konfrontiert. Mit Schnüffelsoftware und der Möglichkeit, das gekaufte Buch durch eine Eingebung des „Händlers“ wieder zu verlieren.

    Solange das so bleibt, werden sich Ebookleser nicht so verhalten, wie die Papierkonsumenten.

  3. Mag überraschen von mir, aber Herr Skipis hat einen Punkt. Ich würde es zwar anders formulieren. Ich würde nicht fragen: ‚Darf es sein …?, sondern ‚Warum darf es nicht sein …? So groß ist der Unterschied aber nicht.

    Herr Skipis fordert eine Anwendung der bestehenden Gesetze auf eine davoneilende Wirklichkeit. Ich fordere eine Anpassung der Gesetze an die Wirklichkeit des Netzes. Beide aber stellen wir eine Rechtslücke fest – er in der Anwendung, ich in Anpassung.

    In meinem Blog habe ich dazu ausführlich Stellung bezogen.

  4. Moralisch ist Herrn Skpis zuzustimmen, pragmatisch aber nicht. Der Börsenverein ist bislang auf diesem Gebiet eher ein Teil des Problems als der Lösung. Seit Jahren sind ihm die Probleme bekannt, erreicht hat er – trotz des Einsatzes erheblicher Mittel seiner Mitglieder – nichts. „Leitplanken“, „Deep Package Inspection“ oder hier mal wieder der Ruf nach dem Gesetzgeber – das sind alles nur Allmachtsphantasien von Juristen, die die international aufgestellten Piraten nicht im Geringsten interessieren. Zudem ist ein rechtlicher Rahmen längst da, mit dem sich viel gegen Buch-Piraterie machen ließe: der sogenannte Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren. Das könnte der Börsenverein seinen Mitgliedern nahelegen und die Kräfte bündeln, und dann wäre viel für den deutschen Buchhandel erreicht. Aber nicht zum ersten Mal überwiegt der Eindruck, dass es um Jobs für Juristen und Lobbyisten geht, nicht um eine tatsächliche Lösung der Probleme.

  5. Nicht meckern! HANDELN! Will aber niemand…

  6. …“Es mag ja sein, dass es noch keine ausgefeilten Sharing-Portale für Bücher gibt..-.“ -> vielleicht mal daran arbeiten, aber da ist leider in der jetzigen Legislaturperiode AUCH NICHTS PASSIERT, Herr Skipis!

  7. Dem letzten Satz kann man durchaus zustimmen, nur sollte Herr Skipis zur weiteren Debatte gelegentlich einmal seine Brille wechseln.

    • Was hat denn seine Brille mit dem Eierpreis in China zu tun?

      Davon ab kann ich nicht nur dem letzten Satz zustimmen. Ganz rüde gesagt geht es hier um das Eigentum anderer Leute, und Diebstahl hinter pseudo-gesellschaftskritischen Plattitüden zu präsentieren, finde ich schon ein starkes Stück.

    • Der letzte Satz des Originaltexts lautet: „Wer davor die Augen verschließt, setzt den bestehenden gesellschaftlichen Konsens aufs Spiel.“ Tatsächlich wird beim Augenschließen eine Brille nicht benötigt, wobei ich das von Herrn Skipis getragene Modell ausgesprochen elegant finde. Außerdem nutzt er das Ding, um genau hinzuschauen, was ja auch nicht jeder tut.
      Ja, die Branche insgesamt, und mit ihr der Börsenverein, hat es bisher versäumt, Geschäftsmodelle für sich selbst und Angebotsmodelle für den Kunden zu finden, mit denen den Schrilltönern à la Spiegelbest die dicke Hose geleert werden könnte.
      Aber, auch ja: Skipis bemängelt zu recht, dass die Bundesregierung die für Autoren und Buchverlage wichtigen Aspekte des Urheberrechts vernachlässigt. Möglicherweise war man in Berlin zu sehr mit dem Lobbygetöse der Presseverlage beschäftigt, die ihr strunzdämliches Leistungsschutzrecht zuerst durchgepaukt haben und jetzt aus Angst vor den Folgen nicht zu nutzen wagen – diese Erfahrung wird den Gesetzgebern noch mehr Anlass geben, sich in Sachen Urheberrecht zurück zu halten. Auch in der neuen Legislaturperiode wird man sich in dieser Angelegenheit wünschen, dass die Regierung sich wenigstens zur Dynamik einer Wanderdüne aufraffen könnte. Auf derart halsbrecherische Rasanz wird man sich aber wohl kaum einlassen.

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