Im neuen Film „Der Hobbit – Smaugs Einöde“ geht Einiges kaputt. Angenommen, die Reisegruppe um Thorin Eichenschild wäre bei der Allianz haftpflichtversichert: Was würde der Versicherer ersetzen? Die Versicherung hat nachgerechnet.
Die Schadenregulierer Dr. Nils Möckelmann und Andreas Hufgard kennen sich inzwischen aus mit ihren schwierigen Kunden in Mittelerde. Nach Teil 1 der Hobbit-Trilogie (326.188.250 Euro Schaden) verzeichnen die Allianz Experten in Teil 2 geringere, aber immer noch gravierende neue Verwüstungen. Zum Beispiel kommt die Haftpflichtversicherung von Thorin Eichenschild für den Flaschenzug (6,5 Millionen Euro) und zwei Förderbänder (2,5 Millionen Euro) im Bergwerk Erebor auf, da ihre Zerstörung ein Brandfolgeschaden der versuchten Drachentötung ist. Theo-retisch ließe sich das Unglück auch als Kriegsschaden werten, der nicht versichert wäre. Doch Möckelmann und Hufgard kommen dem Kunden in diesem Punkt entgegen. Eindeutig nicht von der Haftpflicht abgedeckt sind dagegen die 20 Kilogramm Fisch (340 Euro), die über Bord gehen – selbst eine Transportversicherung würde nicht zahlen, da es sich um Hehlerware handelt. Anders sieht es bei Personenschäden aus: Insgesamt werden 70 Orks in Notwehr getötet. Pro verstorbenem Ork kalkulieren Möckelmann und Hufgard eine Pauschale von 100 Euro ein, weil teure Bestattungsriten bei Fantasiemonstern unbekannt sind – ebenso wie Unterhaltsansprüche von Witwen oder Waisen. Insgesamt verursacht die Gruppe um Thorin ersatzpflichtige Haftpflichtschäden in Höhe von: 12.117.554,00 Euro.
Schadenaufstellung – „Personen“-Schäden
Dr. jur. Nils Möckelmann, Experte für Haftpflicht-Personenschäden bei der Allianz Versicherungs-AG, hat für das Allianz-Kundenmagazin „1890“ eine detaillierte Risikoanalyse vorgenommen:
Uns erreichte erneut eine Anfrage, ob die Schäden, die im Rahmen der Reise von Thorin Eichenschild und Gandalf dem Grauen an Personen und anderen Lebewesen in Mittelerde entstanden sind, von einer Allianz Haftpflicht-Police gedeckt wären und wie hoch die Schäden zu bewerten wären.
Zum Versicherungsschutz:
Wir haben darauf hinzuweisen, dass die Verletzungen und Tötungen offensichtlich vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung) durchgeführt wurden und bei Vorsatztaten bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz besteht. Nach eingehender Aufklärung der Sachverhalte konnten wir aber feststellen, dass sämtliche Verletzungs- und Tötungshandlungen der Reisegruppe ausschließlich aus Notwehr geschahen und daher nicht rechtswidrig waren. Somit bestünde Versicherungsschutz für die Vorfälle. Für den Fall, dass vonseiten der Geschädigten oder ihrer Angehörigen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, ist es unsere Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu regulieren, aber auch, unsere Versicherungsnehmer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche zu unterstützen.
Schadenaufstellung: Im Folgenden nehmen wir eine Risikoanalyse der einzelnen Vorfälle vor, um das Ausmaß möglicher Ansprüche abschätzen zu können:
1.) Tötung von zehn Riesenspinnen:
Thranduil, der König der Waldelben, der das Jagdrecht im Düsterwald innehat, schickt extra seine Mitarbeiter aus, um den Bestand der Riesenspinnen einzudämmen, die zu einer bedrohlichen Plage im Düsterwald geworden sind. Bilbo, Thorin und die anderen Zwerge töten insgesamt zehn Riesenspinnen und arbeiten ohne Auftrag, aber im Interesse von Thranduil. Da auch nicht bekannt ist, dass es für Wildbret von Riesenspinnen einen Markt gibt, ist hier kein bezifferbarer Schaden entstanden.
2.) Verletzung des Zwergs Kili durch einen Orkpfeil:
Dadurch, dass der Zwerg Kili im Rahmen seiner Tätigkeit für Thorin durch einen Orkpfeil am rechten Oberschenkel verletzt wurde, hat er einen Arbeitsunfall erlitten. Ein solcher ist dann gegeben, wenn ein abhängig Beschäftigter im Rahmen seiner Tätigkeit einen Unfall erleidet. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 SGB VII). Folglich könnte sich Kili an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden, um Ersatz der Behandlungskosten und Verletztengeld zu beantragen. Eine Haftung Thorins als Arbeitgeber – etwa wegen schuldhaften Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften – ist jedoch nicht ersichtlich.
3.) Tötung von 70 Orks
Insgesamt kommen 70 Orks ums Leben. Über die Bestattungsriten von Orks ist nur wenig bekannt. Meist werden die im Kampf gefallenen Orks einfach liegen gelassen oder es kommt zu Massenverbrennungen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass erhöhte Beerdigungskosten angemeldet werden. Pro Ork kalkulieren wir mit pauschal 100 Euro, also insgesamt 7.000 Euro. Von Orkwitwen oder Orkwaisen ist nichts bekannt, sodass wir nicht mit Unterhaltsansprüchen rechnen.
4.) Tötung von drei Wargen
Bei seinem Kampf in Dol Gundur lässt Gandalf drei Warge (Riesenwölfe) mitsamt ihren Orkreitern in den Abgrund stürzen. Im Rahmen unserer letzten Schadenanalyse (zu „Der Hobbit – eine unerwartete Reise“) wurde ein Warg mit 100.000 Euro taxiert, vor dem Hintergrund, dass es sich um eine vom Aussterben bedrohte Tierart handeln würde. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass in Dol Gundur ein umfangreiches Nachzuchtverfahren gestartet wurde, sodass Warge nicht mehr unter Artenschutz fallen und auch auf dem Reittiermarkt wesentlich preiswerter gehandelt werden. Ein junger, als Reittier ausgebildeter Warg kommt jetzt auf einen Wiederbeschaffungswert von 6.000 Euro. Die drei abgestürzten Warge werden also zusammen mit 18.000 Euro bewertet.
5.) Verlust einer Drachenschuppe
Durch eine Rückblende erfahren wir, dass dem Drachen Smaug bei seinem Überfall auf die Stadt Thal eine Drachenschuppe herausgeschossen wird. Der Vorfall ist jedoch bereits 171 Jahre her. Ein möglicher Schadenersatzanspruch von Smaug ist zweifelsfrei verjährt, daher ist eine weitere Prüfung entbehrlich. Insgesamt haben wir mögliche Schadenersatzansprüche für „Personen“-Schäden in Höhe von 25.000 Euro errechnet.
Schadenaufstellung – „Sach“-Schaden
Andreas Hufgard, Großschadenregulierer der Allianz Versicherungs-AG, hat für das Allianz-Kundenmagazin „1890“ die Sachschäden in „Smaugs Einöde“ analysiert:
Das Treiben der 13 Zwerge um Thorin Eichenschild, Gandalf und Bilbo Beutlin geht weiter. Aus Sicht eines Sach-Schadenregulierers hätte die Gemeinschaft bereits nach dem letzten Kinoerfolg aufgelöst werden müssen. Die Verwüstungen und Beschädigungen auf Mittelerde kommen keiner bekannten Naturkatastrophe gleich. Es ist ersichtlich, dass mit den eingereichten Schadenmeldungen der letzten beiden Unternehmungen (Teil 1 und 2) unser Konzern stärker belastet wird als bei den letzten bekannten Unwetterschäden auf den sieben Kontinenten dieser Erde. Aber gut: Versichert ist versichert! Jetzt heißt es zu prüfen, welche Schäden in die Ersatzpflicht der Assekuranz fallen und welche Ansprüche aufgrund von einwandfreiem Vorsatz und nicht versicherten Gefahren abgelehnt werden müssen. Danke, Chef, für diesen erneuten Auftrag in Mittelerde!
Zur Vertragsdeckung:
Thorin Eichenschild hat die Versicherungspolice von seinem im Kampf verstorbenen Großvater Thrain Eichenschild geerbt, eigentlich ging der Vertragsschutz an seinen Vater über, dieser ist jedoch seit der Übernahme der Festung durch den Drachen Smaug verschollen (Erinnerung Teil 1). Nach Vorlage des amtlich beglaubigten Erbscheines (ausgestellt vom Amtsgericht Mittelerde) hatten wir keine Bedenken, dass der Vertrag unter dem neuen Versicherungsnehmer Thorin Eichenschild weitergeführt werden kann. Zwar ist die Burg/Festung und die dazugehörige Stadt Thal seit mehreren Jahrzehnten unbewohnt, eine Gefahrerhöhung liegt aber nicht vor, da uns unser Versicherungsnehmer über den Leerstand rechtzeitig informiert hatte. Ebenfalls wurde uns glaubhaft versichert, dass Thorin mit seiner gesamten Truppe nach Renovierung (u. a. Drachenauslöschung) wieder in die Bergfestung unterhalb von Erebor einziehen möchte. Die versicherten Gebäude und der betriebliche Inhalt sowie die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung der Zwergen-AG sind gegen folgende Gefahren versichert: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschutz.
Eine Deckungserweiterung mit den möglichen Bausteinen „Innere Unruhen“ und „Sonstige Gefahren“ wurde aufgrund des vorliegenden Risikos nicht in den Vertrag eingeschlossen, was die Sachlage bei der Bewertung des Gesamtschadens ungemein erleichtert. Herr Bard (Zwergenschmuggler) aus der Seestadt ist ein direkter Nachfolger vom Fürsten der Stadt Thal, daher gilt für sein Wohnhaus sowie den dazugehörigen Hausrat eine beitragsfreie Deckungserweiterung.
Schadenaufstellung:
1.) Zerstörtes Weinfass:
Schadenmeldung durch Thorin Eichenschild: Weinfass auf der Flucht vor einer Orkmeute zerbrochen. Die Wildwassertour, auf der ein Weinfass mit 1200 Liter Fassungsvermögen zerstört wurde, liegt außerhalb des Versicherungsortes. Auch ein Verweis auf die bestehende Außenversicherung durch Herrn Eichenschild kann nicht anerkannt werden, da die Wildwassertour ein nicht ersatzpflichtiges Schadenereignis darstellt. Wir haben Herrn Eichenschild darauf hingewiesen, dass das Fass nicht durch eine der versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder durch ein Elementarschadenereignis zerstört wurde. Nach langen und schwierigen Grundsatzdiskussionen über den bestehenden Versicherungsvertrag hat Herr Eichenschild die Ablehnung der Kostenübernahme akzeptiert. Da die Allianz jedoch ein Dienstleisterunternehmen ist und wir unseren Kunden auch bei einer nicht versicherten Gefahr behilflich sein möchten, haben wir unserem Versicherungsnehmer natürlich eine sehr gute Küferei empfohlen, die eine exakte Nachbildung des zerstörten Holzfasses herstellen kann. Zu einem Preis von 2.699,00 Euro inkl. MwSt.
2.) 20 Kilo frischer Fisch geht bei einer Kontrolle über Bord:
Eine Transportversicherung (für Lebensmittel sowie Zwerge und einen Hobbit) besteht in unserer Vertragspolice nicht, daher hat Thorin Eichenschild seine Anfrage zur Kostenübernahme des Frischfisches auch gleich wieder zurückgezogen. Zudem haben wir Herrn Eichenschild darauf hingewiesen, dass ein Anspruch für sogenannte Hehlerware auch nicht den ethischen Grundsätzen der Allianz Versicherungs-AG entspricht und wir hierfür auch bei einem möglichen versicherten Ereignis keine Zahlung geleistet hätten. Der Schaden am frischen Fisch wird wie folgt beziffert: 340,00 Euro (Kg-Preis 17,00 Euro).
3.) Drei Geschäftsauslagen in der Stadt werden bei Raufereien zerstört:
Die betroffenen Geschäftsleute aus der Seestadt haben ihre Kostennote für die zerstörten Waren und Verkaufsstände bei unserem Versicherungsnehmer vorgetragen. Aufgrund der uns ersichtlichen Sachlage mussten wir den Zahlungsausgleich über den bestehenden Vertrag verneinen und haben auf die Haftpflichtversicherung von Herrn Bard sowie dem Bürgermeister der Seestadt verwiesen (Hr. Dr. Möckelmann, bitte übernehmen). Die Zerstörung der Waren und der Verkaufsstände während der Rauferei ist wiederum auf keine versicherte Gefahr zurückzuführen. Herr Eichenschild zeigte sich einsichtig, war jedoch aufgrund der bisherigen Ablehnungen auch etwas aufbrausend. Er konnte jedoch mit dem Hinweis, dass unter Umständen die Stadt für den Schaden haftet und seine eigene Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen anfechten wird, sehr gut leben. Die erneute Ablehnung aus dem Sachvertrag war nunmehr für den König nachvollziehbar. Der Schaden an der Handelsware und den drei Marktständen beläuft sich auf ca. 5.000 Euro inkl. MwSt.
4.) Inneneinrichtung und Teile des Gebäudes von Herrn Bard:
Der Überfall der Orks auf das Haus von Herrn Bard in Seestadt kann als ersatzpflichtiger Vandalismusschaden nach bedingungsgemäßem Einbruch in das Gebäude aufgenommen werden. Den Zutritt zum versicherten Einfamilienhaus verschafften sich die Täter über das geschlossene Dach, indem sie eine Öffnung an der Dachhaut herstellten. Das ganze Szenario wurde auch durch die Kriminalpolizei Seestadt aufgenommen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet (Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden jedoch eingestellt, da die Täter beim Raubüberfall ums Leben gekommen sind). Der Schaden wurde wie folgt beziffert: Holztisch: 450,00 Euro, 2 Sitzbänke: 240,00 Euro, 4 Holzstühle (einfach): 160,00 Euro, diverses Tongeschirr: 150,00 Euro, Teile der Kücheneinrichtung (Unterschränke): 1.500,00 Euro, Wohnzimmermöbel, Schrank und Sitzgelegenheiten: 1.200,00 Euro, Entsorgungskosten: 300,00 Euro. Hausrat gesamt: 4.000,00 Euro. Die Schäden am Gebäude gelten aufgrund des vorliegenden Vandalismusschadens als mitversichert und stellen sich wie folgt dar: Eingangstüre zum Gebäude aus Holz (einfache Ausstattung): 750,00 Euro, eine Zimmertür aus Holz (einfache Ausstattung): 250,00 Euro, Reparatur der Holzbalkendecke nach Durchbruch mehrerer Orks (auf ca. 20 m2 mal 140,00 Euro) plus neuer Dielenboden (20 m2 mal 60,00 Euro): 4.000,00 Euro, Reparatur Dachziegel: 1.500,00 Euro, Aufräum- und Entsorgungskosten von Gebäudebestandteilen: 1.500,00 Euro. Gesamt: 8.000,00 Euro. Versicherter Gesamtschaden am Hausrat und am Gebäude beläuft sich auf 12.000,00 Euro.
5.) Zwei Wachtürme und mehrere Gebäude werden beim Feuerangriff des Drachen zerstört:
Zwei Wachtürme aus massivem Stein (Höhe ca. 12 m) mit Ziegeleindeckung: Abriss ist nicht erforderlich, da durch die massive Feuereinwirkung die Türme bereits zerstört wurden, die verstrichene Zeit von 171 Jahren setzte dem Mauerwerk ebenfalls zu, sodass nur noch eine Restentsorgung von reinem Steinmauerwerk ausgeführt werden muss: Kosten ca. 44.054 Euro für beide Türme. Wiederaufbau bei Erneuerung des Fundaments: Ein Steinturm in einfacher Ausführung wird auf ca. 270.000 Euro geschätzt zzgl. Baunebenkosten in Höhe von 10 % je Turm. Zusammen 594.000,00 Euro. Abbruch und Abtransport der Steinmassen und Holzreste von 20 Wohnhäusern aus der Stadt Thal werden auf ca. 240.000,00 Euro geschätzt. Der Wiederaufbau der einfachen Steinhäuser – ohne Komfortausstattung – wird je Gebäude auf 85.000 Euro zzgl. 7,5 % Baunebenkosten geschätzt. Zusammen 1.827.500,00 Euro. Hausratgegenstände je Wohnhaus bei einfacher Ausstattung ca. 20.000 Euro, was einen fiktiven Hausratschaden in Höhe von 400.000,00 Euro darstellt. Der Gesamtschaden, der sich vor 171 Jahren in der Stadt Thal ereignete, kann nach überschlägiger Berechnung mit 3.105.554,00 Euro angesetzt werden.
6.) Inneneinrichtung der Festung unter dem Berg Erebor wurde durch den Drachen Smaug demoliert, u. a. Eisentore, Säulen, Steinwände etc.:
Eine erneute oder sogar eine erweiterte Schadenzahlung für die Festung kann nicht erfolgen. Wir haben Thorin Eichenschild auf unsere letzte Zahlung in Höhe von 263.020.000,00 Euro erinnert und verdeutlicht, dass eine Doppelabrechnung nicht möglich ist. Bei unserer letzten Berechnung haben wir den gesamten Abriss und den Wiederaufbau der Bergfestung errechnet. Herr Eichenschild muss uns nachweisen, dass er die gesamte erhaltene Versicherungsleistung aufgebraucht hat und er das erhaltene Geld in den Wiederaufbau investiert hat (Wiederherstellungsklausel). Eine erneute Prüfung und die Wiederaufnahme des Altschadens sind nicht angedacht.
7.) Riesiger Flaschenzug und zwei Förderbänder mit ca. 40 Metallkisten:
Zu Recht hat Thorin Eichenschild auf die noch intakte (vor dem Drachenangriff) und noch nicht entschädigte Betriebseinrichtung der Bergfestung hingewiesen. Durch den Drachen Smaug sind drei hochmoderne Anlagen zerstört worden. Brandfolgeschäden konnten an allen drei Anlagen nachgewiesen werden, daher werden wir hierzu einen Entschädigungsbetrag leisten. Auch wenn sich der Versicherer auf den Ausschluss einer Kriegshandlung berufen könnte, möchten wir unseren Versicherungsnehmer nicht zu sehr verprellen und werden den Schaden an der technischen Betriebseinrichtung erstatten. Flaschenzug mit einer Gesamtlänge von ca. 1500 Metern zur Förderung von Gesteinsmaterial und Zwergen aus den Tiefen des Berges Erebor. Dieser kann mit einem heutigen Förderaufzug aus dem Bergbau verglichen werden. Angesetzt wurde ein Aufzug mit Transportkorb in einfacher Ausführung mit einer Anschaffungssumme von 6.500.000,00 Euro inkl. Montage und TÜV-Süd-Abnahme. Zwei Förderbänder mit 40 Metallkisten auf Drahtseilen zum vertikalen Transport von Berggestein. Zur Entschädigungsberechnung wurde Herrn Eichenschild ein auf dem Boden angebrachtes Förderband mit Gummitransportband vorgeschlagen. Da dieses Transportband funktioneller erscheint (es müssen keine Kisten mehr in großer Höhe beladen werden) und weniger wartungsintensiv ist, hat sich unser VN gegenüber unserem Vorschlag begeistert gezeigt. Ein Angebot vom Hersteller beläuft sich inkl. Montage und zertifizierter Abnahme durch den Hersteller auf 2.500.000,00 Euro. Der Schaden für Flaschenzug und zwei Förderbänder beläuft sich zusammen auf 9.000.000,00 Euro.
Gesamtschaden:
Pos. 1.) 2.699,00 Euro nicht versichert
Pos. 2.) 340,00 Euro nicht versichert
Pos. 3.) 5.000,00 Euro nicht versichert
Pos. 4.) 12.000,00 Euro ersatzpflichtig
Pos. 5.) 3.105.554,00 Euro ersatzpflichtig
Pos. 6.) 0,00 Euro bereits entschädigt mit 263.020.000,00 Euro
Pos. 7.) 9.000.000,00 Euro ersatzpflichtig
= 12.117.554,00 Euro
Auszahlung per Banküberweisung an Thorin Eichenschild freigegeben durch Andreas Hufgard, Großschadenregulierer der Allianz Deutschland AG, Sach-Schaden, München.
Konto: 00001
BLZ: 111 111 00
Institut: Saurons City-Bank, Niederlassung Mittelerde
Der Beitrag wurde zuerst im Kundenmagazin „1890“ der Allianz veröffentlicht. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Allianz.
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