In vielen Unternehmen gehören sie zum festen Inventar. Doch durch das Mindestlohngesetz sind Praktikanten zum Teil teurer geworden. Der „Praktikantenspiegel“ der Unternehmensberatung Clevis Consult zeigt die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes, das seit einem Jahr in Kraft ist.
8,50 Euro werden nach dem Mindestlohngesetz pro Arbeitsstunde fällig. Theoretisch für jeden – im Falle von Praktikantenstellen wird allerdings unterschieden. Es gilt:
- Praktika nach abgeschlossenem Studium müssen nach Mindestlohn vergütet werden.
- Ausgenommen vom Mindestlohn sind Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung und Studium, sowie freiwillige Praktika, die der Orientierung bei Berufs- und Studienwahl dienen oder studienbegleitend absolviert werden.
Die Regelungen haben im Laufe des vergangenen Jahres zu Verschiebungen geführt.
- Die ausgeschriebenen Praktikumsstellen haben immer kürzere Laufzeiten.
- Die Praktikantengehälter sind im Gegenzug gestiegen.
Laut Studie dauert ein Praktikum heute im Schnitt gut 5 Monate. Vor einem Jahr lag der Schnitt noch bei einem Monat mehr. Das liegt auch daran, dass sich der Anteil an 3-monatigen Praktika innerhalb eines Jahres von 11 auf 21% fast verdoppelt hat. Die Arbeitgeber umgehen damit oftmals das Praktikumsentgelt.
Viele Unternehmen stellen inzwischen weniger Praktikanten ein oder schreiben explizit nur noch Pflichtpraktika aus, die nicht vergütet werden müssen. Für viele Studienabgänger ist ein Praktikum allerdings wichtig, um Fuß im Unternehmen zu fassen.
Dafür verdienen Praktikanten durch das Mindestlohngesetz mehr. 950,43 Euro erhalten sie inzwischen im Durchschnitt monatlich. Das entspricht einem Zuwachs von 10,6%. Der Anteil von vergüteten Praktika insgesamt ist von 94,6% auf 96,5% leicht angestiegen.
Für die Studie wurden 2015 mehr als 6200 Praktikanten befragt. Clevis führt die Untersuchung seit 6 Jahren jährlich durch.
In einem buchreport-Webinar gibt Martin Greßlin, Fachanwalt für Arbeitsrecht, am 15. März, 14 Uhr, einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Mindestlohngesetzes und seine Auswirkungen für den Buchhandel und Verlage. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
950,43 Euro – da wäre doch interessant, in welchen Branchen die Praktikanten tätig waren – im Verlagsbereich sicherlich nicht, da kann man ja als Volontär schon froh sein, so viel zu verdienen…