Eigentlich sollte alles einfacher werden: Laut Koalitionsvertrag will die Große Koalition den reduzierten Mehrwertsteuersatz, der für Bücher gilt, auch für E-Books einführen. Im Juli aber platzt die Mitteilung in die Buchbranche, dass erst einmal alles komplizierter werden soll. Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass Buch-/E-Book-Bundles mit getrennten Mehrwertsteuersätzen abgerechnet werden müssen: 7% für das gedruckte Buch, 19% für das mitverkaufte E-Book.
Was für ein Wahnwitz!, schimpfen Buchhändler und Verleger. In empörten Briefen an das Ministerium erklären sie, welchen Mehraufwand die komplizierte Besteuerung erzeugt. Die Ministerialbeamten aber zucken die Schultern: Das EU-Recht schreibe den gesplitteten Steuersatz nun mal vor. Im Herbst verlängert das Ministerium immerhin die Übergangsfrist bis zur zwingenden Geltung des Splitting-Steuersatzes bis Ende 2015.
An eine komplizierte Regelung müssen Hörbuchverleger und -verkäufer sich schon ab Anfang 2015 gewöhnen: Die Regierungskoalition führt den reduzierten Steuersatz für Hörbücher ein, aber nicht für Hörspiele.
Eine ab 1. Januar 2015 geltende Änderung trifft auch E-Book-Verlage und -händler: Dann gilt für den grenzüberschreitenden Verkauf das Bestimmungslandprinzip, d.h. der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der Käufer wohnt. Langfristig entfällt dadurch der Wettbewerbsvorteil für E-Books, die Amazon von Luxemburg aus bisher mit 3% Mehrwertsteuer verkauft. Kurzfristig aber legt der Online-Riese die Umstellung auf die Verlage um, denen damit weniger Geld in der Kasse bleibt.
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