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Des Richters Geduldsfaden

Noch immer wurde keine Einigung im Google Book Settlement erzielt. Gestern (19. Juli) lief die Frist für die Einreichung des Vergleichs zur umstrittenen Massendigitalisierung in Bibliotheken aus, nun haben die Parteien Richter Denny Chin um mehr Zeit gebeten. Zwar gewährte Chin einen weiteren Aufschub bis zum 15. September Gleichzeitig zeigte er sich aber besorgt über die mangelnden Fortschritte.

Sofern sich die Parteien nicht bis September auf einen Vergleich einigen bzw. kurz vor einer Einigung stehen, werde er ein Urteil fällen, so Chin. Er will in diesem Fall auch prüfen, ob das Vorgehen von Google unter die „Fair Use“-Ausnahmeregelung des US-Urheberrechts falle. Diese Regelung erlaubt die nicht autorisierte Nutzung von geschütztem Material, sofern sie der öffentlichen Bildung und Diskussion dient.

Authors Guild Anwalt Michael Boni sagte, dass die Parteien zwar in regelmäßigem Kontakt ständen, die zu verhandelnden Themen aber so „kompliziert und komplex“ seien, dass die Parteien noch nicht so weit seien.  

Am 22. März hatte das US-District Court das modifizierte Google Settlement abgelehnt. „Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten“, hieß es in der Begründung von Richter Chin. Nach dem 2008 geschlossenen und 2009 überarbeiteten Vergleich zwischen dem Internetkonzern und US-Autoren sowie Verlegern hätte Google bei Zahlung von 125 Mio Dollar das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.

Der Richter hatte den Parteien geraten, den Vergleich von einem „opt-out“-Modell (Google scannt ohne Abstimmung mit den Rechteinhaber, und diese können nur nachher ihre Titel aus dem Programm nehmen) zu einem „opt-in“-Modell (Rechteinhaber melden ihre Titel aktiv für das Google-Program an) umzustrukturieren. Google habe bisher nicht gesagt, dass sie ein opt-in-Modell nicht akzeptieren würden, so der Richter in der Juli-Konferenz.

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