Ein Zusammenschluss von 42 Verbänden aus der deutschen Kultur- und Kreativindustrie, darunter auch der Börsenverein, der Verband Bildungsmedien und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), fordert vor der finalen Abstimmung über die Urheberrechtsreform die EU-Parlamentarier dazu auf, mit „Ja” zu stimmen. In dem Appell heißt es: „Wir repräsentieren mehrere hunderttausend Künstler*innen, Kreative, Journalist*innen und tausende von Unternehmen in Deutschland: Jeden Tag entwerfen, entwickeln, erfinden, gestalten, produzieren und veröffentlichen unsere Mitglieder und Partner mit Leidenschaft kreative Inhalte in einer der vielfältigsten Kultur- und Medienlandschaften der Welt. Damit das so bleibt, brauchen wir ein zeitgemäßes Urheberrecht.”
Die ausgehandelte Richtlinie verbessere die Rahmenbedingungen für alle Medien- und Kreativschaffenden sowie ihrer Partner, Produzenten und Verwerter, „indem sie endlich große kommerzielle Plattformen, die ihre Werke nutzen, stärker in die Verantwortung für eine faire Vergütung nimmt”, heißt es. Zudem würden viele seit Jahren offene Fragen „endlich rechtssicher ausgestaltet”, darunter auch die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften, die in Deutschland 2016 vom Bundesgerichtshof („Vogel-Urteil”) gekippt worden war.
Seitdem sich die Unterhändler der EU-Gremien beim Trilog auf einen Kompromiss bei den besonders umstrittenen Artikeln 11 (Leistungsschutzrecht für Presseverlage) und 13 (Plattformregulierung/Upload-Filter) geeinigt haben, sind Reformbefürworter und -gegner auch in der Öffentlichkeit wieder verstärkt aktiv, um ihre Positionen durchzusetzen.
Der EU-Rat hat bereits seinen Segen für die Reform des Urheberrechts gegeben. Bei der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament – erwartet zwischen Ende März und Mitte April in einer der letzten Plenarsitzungen vor der Europawahl – wird mit einem knappen Abstimmungsergebnis gerechnet. Bereits im Juli 2018 hatte das Parlament das Positionspapier seines eigenen, fachlich federführenden Rechtsausschusses abgelehnt und das Trilog-Mandat erst im zweiten Anlauf und mit zahlreichen Änderungen erteilt.
Kreativverbände begrüßen Einigung, Reformgegner protestieren
Die Reform des Urheberrechts stockt immer wieder wegen zweier Themen, für die im Trilog diese Kompromisse erzielt wurden:
- Das von Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht ( Art. 11) kommt.
- Art. 13 zur Plattformregulierung, diskutiert unter dem Stichwort Uploadfilter, enthält eine Ausnahmeregelung. Plattformen, die jünger als 3 Jahre sind, weniger als 10 Mio Euro im Jahr umsetzen und unter 5 Mio Nutzer im Monat haben, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.
Während Kreativverbände diese Einigung begrüßen, protestieren Gegner weiterhin vor allem gegen Artikel 13: Uploadfilter seien unzuverlässig und bedrohten das freie Internet. Das Bündnis #SaveYourInternet und die Piratenpartei haben schon zu Demonstrationen aufgerufen, und eine Petition gegen die Artikel 11 und 13 mit 4,7 Mio Unterzeichnern wurde an Bundesjustizministerin Katarina Barley übergeben.
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