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Deutscher Bibliotheksverband sucht politischen Kontakt

Die Debatte um das E-Lending ist zuletzt wieder etwas aus dem öffentlichen Fokus geraten, nachdem im Frühjahr vergangenen Jahres die Positionen doch spürbar verschärft vertreten wurden.

Zuletzt war der Verleih von E-Books in Bibliotheken Teil des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung. Darin war die Rede von „fairen“ Bedingungen, was von Verlagen wie Bibliotheken zugleich als Fortschritt verbucht wurde. Die Detailarbeit müsse aber nun in der konkreten Ausarbeitung folgen. Und dazu macht der Deutsche Bibliotheksverband derzeit erste Schritt.

Zuletzt gab es ein (digitales) Treffen zwischen dem Verband und der Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz und Kultur- und Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Isabel Pfeiffer-Poensgen. Darin ging es um Themen wie Sonntagsöffnungen, aber auch den Fachkräftemangel – und eben das E-Lending.

E-Book, Onleihe. (Foto: lightfieldstudios, 123rf.com)

Denn nach wie vor gilt, nachdem im vergangenen Frühjahr eine Erweiterung des Urheberrechts mit Blick auf den E-Book-Verleih noch abgelehnt worden war: Bibliotheken könnten weiterhin viele Neuerscheinungen nicht als E-Book lizenzieren, weil die Verlage diese mit einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr belegten, wie es beim Bibliotheksverband heißt.

Konkrete Lösungen oder Versprechen brachte das Treffen nicht, dafür aber Absichtserklärungen. Pfeiffer-Poensgen regte einen „Runden Tisch“ mit Verlagen, Autoren und Bibliotheken an. Sie werde sich dafür einsetzen, dass das Thema auch im kommenden Gespräch zwischen der neuen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und den Ländern beraten wird.

Hintergrund

Mit zwei Kampagnen werben Bibliotheken wie Verlage/Autoren für bzw. gegen die Neuregelungen bei der Onleihe. Mit #BuchIstBuch wollen die Bibliotheken eine Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Büchern vorantreiben. Dabei sollen für E-Books gleiche Ausleihregelungen gelten wie für Bücher: Zeitgleich nur eine Ausleihe pro Person, feste Leihfristen und die E-Books, die gerade verliehen sind, können erst dann von weiteren Lesern genutzt werden, wenn sie „zurückgegeben“ wurden.

Auf der anderen Seite steht #FairLesen, sozusagen die Antwort von Verlagen und Urhebern auf den Vorstoß der Bibliotheken. Verlage und Autoren verteidigen das bestehende System der Bibliothekslizenzen, mit dem die Bedingungen für die E-Leihe bisher individuell ausgehandelt werden. Die Verlage legen u.a. so auch fest, ab wann E-Books verliehen werden dürfen. Mit einem Zeitverzug („Windowing“), besonders bei Bestsellern, wollen sie verhindern, dass ihr Primärmarkt beeinträchtigt wird, also der Verkauf von E-Book-Downloads. Autoren sehen zudem einen spürbaren Einnahmeverlust durch den mehr oder weniger kostenlosen E-Book-Verleih.

Das E-Leihe-Dilemma

 

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