Die Bewerbungsfrist für den Deutschen Buchhandlungspreis 2020 wird wegen der Corona-Pandemie verlängert: Buchhandlungen können sich bis 6. Juli 2020 über das Onlineportal auf der Webseite des Preises bewerben. Die dazugehörigen Unterlagen in Papierform müssen bis spätestens 10. Juli der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorliegen, die den Preis seit 2015 jährlich vergibt.
Es wird darum gebeten, möglichst alle Unterlagen digital bereitzustellen und lediglich die unterschriebenen Exemplare des Bewerbungsformulars, der Selbstverpflichtungserklärung, der Einverständniserklärung zum Datenschutz und der Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Papierform einzureichen.
Worauf es bei der Bewerbung ankommt
Als Service für alle Händler auf der Suche nach den richtigen Informationen bietet buchreport als Bewerbungshilfe einen Artikel aus der Ausgabe 5/2016 an – denn ein Rückblick auf die ersten Hauptpreisträger des Jahres 2015 zeigt, dass es ein Erfolgsmuster gibt:
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