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Deutschland wird Acta vorerst nicht unterzeichnen

Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen Acta nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa vorerst nicht unterschreiben: Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen. Eine Entscheidung sei damit nicht verbunden, betonte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes gegenüber sueddeutsche.de.

Rückblick: Im Januar 2011 hatten die Europäische Kommission und 22 von 27 Mitgliedstaaten der EU das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta-Abkommen) gegen Raubkopien und Produktpiraterie unterzeichnet.  

Deutschland habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht unterzeichnet, werde die Unterzeichnung aber zeitnah nachholen, erklärte das Auswärtige Amt zunächst. Die ersten acht Staaten hatten sich schon im Oktober zu Acta bekannt.

In den vergangenen Wochen nahm die Kritik an Acta in vielen Ländern zu. So haben bereits die Regierungen in Polen, der Slowakei, Tschechien und Lettland angekündigt, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Auch die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sprachen sich gegen das Abkommen aus. Für Samstag werden mehrere zehntausend Teilnehmer bei Anti-ACTA-Demonstrationen in 60 deutschen Städten erwartet.

Die Rahmendaten des Urheberrechtsabkommens (hier der Vertrag als Pdf):
  • Der von den USA und Japan initiierte Vertrag wurde von 37 Staaten in Geheimverhandlungen vereinbart.
  • Ziel des Kontraktes sind internationale Standards zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und Internetpiraterie.
  • Gegner kritisieren das intransparente Zustandekommen und schwammige Formulierungen. Sie fürchten, Acta werde die Freiheit des Internets zugunsten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einschränken.
  • In Deutschland hat Acta nach Angaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger keinen Einfluss auf das geltende Recht.

Das Abkommen kann nur in Kraft treten, wenn sich alle 27 EU-Staaten dazu verpflichten.

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