Zum Jahreswechsel tritt das reformierte deutsche Betreuungsrecht in Kraft. Novitäten und Neuauflagen führen durch die veränderte Rechtssystematik.
Das deutsche Betreuungsrecht ist mit gründlicher Vorbereitung modernisiert worden und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Es ist zwar kein markanter Kurswechsel wie vor 30 Jahren, als die Möglichkeit der Entmündigung abgelöst wurde, aber die Reform gilt gleichwohl als großer Wurf wegen der umfangreichen Neugestaltung fast aller Vorschriften, wie sie Annette Loer beschreibt, die an der Betreuungsrechts-Reform mitgearbeitet hat und Co-Autorin eines praxisbezogenen C.H.-Beck-Kompaktratgebers ist (s.S. Kasten unten).
Von der materiellrechtlichen Basis im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) her habe sich gar nicht so viel geändert, sagt auch Dorothea Venator, bei Reguvis Fachmedien Teamleiterin „Betreuung“, aber „die gewachsene Rechtssystematik ist neu geordnet und die Betreuerpflichten sind – vor dem Hintergrund des Gebots größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – jetzt expliziter und viel klarer formuliert“.
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