Der Streit um die Buchrezensionen mit der „FAZ“ geht in die nächste Runde: Der Online-Händler buch.de hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt.
Damit wehrt sich die Thalia-Tochter gegen das Urteil vom 12. Februar, mit dem das Landgericht es buch.de untersagt hat, bestimmte Artikel und Artikelauszüge, die auf Rezensionen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ basieren, zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.
Aus Sicht des Gerichts sind Buchrezensionen urheberrechtlich schutzfähig, da darin eine eigenschöpferische Komponente deutlich zum Ausdruck komme. Das Zitatrecht greife in diesem Fall nicht, da kein Zitatzweck erkennbar sei. Auch die Berufung von buch.de auf das Gewohnheitsrecht ließ das Gericht nicht gelten.
Um das Abmahnrisiko zu mindern, hatte der Börsenverein die Verlage aufgefordert, alle nicht-lizenzierten Rezensionen aus Datenbanken und Katalogen zu löschen. Im VLB werden die Kurzkritiken seitdem nicht mehr angezeigt. Auch Libri und buch.de haben bereits alle Rezensionen aus ihren Datenbanken entfernt.
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat anlässlich des Verfahrens ein schriftliches Regelwerk zum Umgang mit Rezensionen verfasst und empfiehlt den Verlagen, diese Regeln zur Grundlage ihres Rezensionsexemplar-Versands zu machen.
Die Berufung wird von der Börsenvereins-Wirtschaftstochter MVB und KNV, Libri, S.Fischer als Streithelfer unterstützt. Im Verbandsorgan „Börsenblatt“ heißt es, dass sich die beteiligten Branchenunternehmen vom Berufungsverfahren erhoffen, dass die Gespräche mit der „FAZ“ wieder aufgenommen werden.
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