Schulfördervereine sammeln Geld ein, indem sie auf ihrer Website Online-Händler einbinden. Die zahlen ihnen Affiliate-Provisionen für darüber getätigte Käufe. Die Provisionen gibt es auch für Buchkäufe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die von Amazon eingeführte Praxis gutgeheißen und Preisbindungsbedenken des klagenden Börsenvereins verworfen, dass die buchkaufenden Schüler und Eltern ja selbst von der Provision profitieren, weil das Geld ihrer Schule zugute kommt.
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