Früh im Jahr tut es einen Paukenschlag: Bei einem Referendum lehnen die Schweizer das von der Branche geforderte Preisbindungsgesetz mit deutlichen 56% ab (hier mehr).
Ein weiterer Paukenschlag folgt spät im Jahr: Fünf internationale Großverlage und Apple sehen sich durch eine Kartellklage der EU-Kommission zum sogenannten Agency-Vergleich gezwungen. Sie gestehen zu, zwei Jahre lang auf die Festlegung von E-Book-Preisen durch die Verlage im Rahmen von Agency-Verträgen zu verzichten (hier mehr). Im Dezember wird der Vergleich rechtskräftig (hier mehr).
Die Preisbindung in Deutschland trifft dies unmittelbar ebenso wenig wie die Niederlage in der Schweiz. Unter dem stabilen Schutzschirm der politischen Rückendeckung aller relevanten Parteien beschäftigen sich Börsenverein und Preisbindungstreuhänder mit deren praktischer Umsetzung.
So gehen sie in Musterverfahren erfolgreich gegen drittfinanzierte Gutscheine im Internethandel vor (hier mehr) und diskutieren eine Ausdehnung der fixen Preise auf Selfpublishing-E-Books (hier mehr).
Und wiederholen weitgehend folgenlos ihr ceterum censeo, die exzessive Remissionspraxis in Handel und Verlagen gefährde eben diese politische Rückendeckung für das Grundgesetz der Branche.
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