An dem Sharehoster RapidShare, dessen Tauschplattform mit rund 150.000 Uploads und 42 Mio Besuchern pro Tag als die derzeit größte der Welt gilt, will der Börsenverein ein Exempel statuieren: Anfang des Jahres strengte der Verband mithilfe der Verlage Campus und de Gruyter ein Musterverfahren an. Ziel: Das Schweizer Unternehmen soll verhindern, dass Dateien mit illegal kopierten E-Books auf seiner Plattform getauscht werden. Um dem Kampf gegen die Internetpiraterie Nachdruck zu verleihen, sollten Verlage ihre Titel bei RapidShare aufspüren und den Sharehoster mit einstweiligen Verfügungen überziehen. Im Frühjahr fand der Aufruf erste Resonanz: Nach Angaben der Rechtsabteilung erwirkten Verlage für 160 E-Book-Titel solche einstweiligen Verfügungen.
Damit scheint die Klagewelle ihren Scheitelpunkt erreicht zu haben: Weitere Verfahren sind nicht hinzugekommen. Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang äußert sich auf Nachfrage von buchreport durchaus zufrieden: Angesichts der gegenwärtig noch überschaubaren wirtschaftlichen Bedeutung des E-Book-Marktes sei die erreichte Zahl von Verfahren „gar nicht so schlecht“.
Zuversichtlich erwartet Sprang das Urteil in dem Musterverfahren. In vergleichbaren Fällen habe das Oberlandesgericht Hamburg schon früher gegen Sharehoster entschieden: „Das werden wir gewinnen.“ Ob aus der Klagewelle der Verlage doch noch eine Sturmflut wird, könnte sich im Sommer 2011 entscheiden. Dann fällt der Bundesgerichtshof voraussichtlich ein Grundsatzurteil zu der Frage, ob Sharehoster dafür verantwortlich sind, wenn auf ihren Plattformen illegal Inhalte getauscht werden.
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