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Die Wertschätzung unserer Arbeit

Fast 1000 Autoren haben einen von Koordinator Tom Hillenbrand veröffentlichten Brief an Justizminister Heiko Maas mittlerweile unterzeichnet. Darin protestieren die Unterzeichner gegen die Pläne der Bundesregierung, Verleger weiterhin an der Urheberabgabe zu beteiligen. Doch es gab auch Gegenstimmen, u.a. hatte sich Maas gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters geäußert, und auch die für die Ausschüttungen zuständige VG Wort reagierte. In seinem persönlichen Blog hat Hillenbrand zu einigen Argumenten der Gegenseite Stellung genommen.

Darin geht der Autor u.a. ein auf die Aussage „Die Intention des Gesetzgebers war immer, dass die Verleger beteiligt werden. Aber dann ist ein Formulierungsfehler unterlaufen.“ Hillenbrand hebt hervor, dass besonders der Börsenverein dieses Argument immer wieder anführt, und ist sich sicher „wenn man einem Gericht erklärt, man sei gar keines Fehlverhaltens schuldig – schuld sei vielmehr das Gesetz, weil irgendein Referent sich damals vertippt habe – dann dürften einem die Lacher der Richterschaft sicher sein.“

Auf „Denen geht es doch nur ums Geld“ entgegnet Hillenbrand: „Es geht um die Wertschätzung unserer Arbeit. Und darum, uns Autoren wie emanzipierte, gleichberechtige Geschäftspartner zu behandeln. Es geht darum, aufrecht durchs Autorenleben zu gehen. Und dazu gehört neben einer vernünftigen Honorierung eben auch, dass geltendes Recht eingehalten wird. Nichts anderes haben wir gefordert.“

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Kommentare

1 Kommentar zu "Die Wertschätzung unserer Arbeit"

  1. W. Arndt Bertelsmann | 25. Februar 2016 um 20:42 | Antworten

    Vielleicht ist es hilfreich, neben den juristischen – und vielleicht
    politischen – Aspekten auch die kaufmännischen Aspekte zu betrachten.

    Wenn ein Autor oder eine Autorin und ein Verlag einen Vertrag
    abschließen, handeln sie im Sinne der Vertragsfreiheit in ihrer
    jeweiligen Verantwortung. Zum Glück gibt es aus Sicht der Autor*innen meist mehrere Verlage und auch für den Verlag gibt es keinen Abschlusszwang. Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten des Self-Publishing mit anderen Dienstleistern (das sind eigentlich auch Verlage, aber nennen sich anders). Insoweit sind die Vertragsparteien auf Augenhöhe wettbewerblich unterwegs.

    Mit dem Vertrag werden neben dem Umfang der Rechteübertragung u. a. die Konditionen geregelt – im Wesentlichen entweder das Honorar oder in manchen Fällen der Publikationskostenzuschuss. Dem liegt auf Seiten des Verlags eine Kalkulation zugrunde, die auch die Vergütung (Ausschüttung) der VG Wort einbezieht (pauschal über alle Werke bzw. Zeitschriften).

    Da in beiden Fällen der Anteil des/der Autor*in an den Verkaufserlösen deutlich kleiner 100 % ist, muss unterstellt werden,
    dass der Verlag oder Dienstleister eine Wertschöpfung erbringt, für die er den anderen Anteil einbehält. Diese ist im Übrigen auch im Vertrag benannt und stellt eine Verpflichtung des Verlags bzw. Dienstleisters dar.

    Wenn nun der Verlag/ Dienstleister keine Vergütung mehr von der VG Wort erhält, muss er aus kalkulatorischen Gründen seinen Anteil erhöhen. Daher müssen die Autor*innen für dieselbe Leistung mit weniger Honorar auskommen oder einen höheren Publikationskostenzuschuss bezahlen. Dafür bekommen sie ja die (volle) Ausschüttung der VG Wort und können sich das leisten. Spätestens jetzt würde sich aber auch jede(r) Autor*in um
    die Wahrnehmung ihrer Rechte bei der VG Wort kümmern.

    Zwischen den Autor*innen den Verlagen/ Dienstleistern würde sich ein neues „kalkulatorisches Gleichgewicht“ oder ein neuer
    „Gleichgewichtspreis“ einstellen – für die Zukunft, nicht für die
    Vergangenheit. Für die Vergangenheit müssten zunächst die Verlage das Geld an die VG Wort zurückzahlen. Doch dann müssten die Autor*innen den an sie ausgeschütteten Anteil aus der VG Wort als Entschädigung an ihren Verlag zahlen, sozusagen als Nachschuss zum Werk. Denn sie wollen als aufrechte Geschäftspartner*innen sich das Geld nicht ungerechtfertigt in
    die Tasche stecken.

    Nun war und ist der Hauptzweck der VG Wort die gemeinsame
    Interessenvertretung der Autor*innen und Verlage/ Dienstleister und
    insbesondere die Verhandlung mit all denjenigen, die in den Topf
    einzahlen. Das sind die Gerätehersteller, die Bibliotheken u. a., also
    all jene, die unbezahlte Kopien ermöglichen. Diese Interessenvertretung müssten nun die Autor*innen und ihre Verbände komplett alleine übernehmen. Das ist nicht unmöglich, aber will bedacht sein und grundlegend gesetzlich neu geregelt werden.

    Im Ergebnis hätten die Autor*innen die Alleinherrschaft bei der VG
    Wort, aber materiell keinen Cent mehr in der Tasche. Es gibt also keinen materiellen Grund die gemeinsame Interessenvertretung und die bewährte Teilung der Ausschüttung aufzugeben. Die nichtmateriellen Gründe mag man unterschiedlich betrachten und bewerten.

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