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Diese Rechtsthemen beschäftigen den Börsenverein

Bei der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Börsenvereins kommen regelmäßig auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Tisch. Aktuelle Themen: das Urheberrecht und die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für E-Publikationen.

 

Urheberrecht: EU-Mitgliedstaaten sollen kommende Woche zustimmen

Nachdem das EU-Parlament die Urheberrechtsreform trotz vehementer öffentlicher Proteste verabschiedet hat, sollen am 15. April die EU-Mitgliedstaaten der neuen Richtlinie zustimmen. „Eigentlich eine Formsache”, sagt Peter Kraus vom Cleff (Rowohlt), stellvertretender Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein. Allerdings stehen durchaus Fragezeichen hinter dem Abstimmungsverhalten, insbesondere dem der Bundesregierung, die seit dem Votum des EU-Parlaments weiter über die Frage nach möglichen Uploadfiltern streitet. Kraus vom Cleff: „Wir hoffen, dass die Bundesregierung es wegen ihrer divergierenden Meinungen zu den sogenannten Uploadfiltern nicht zu einem erstmaligen Eklat kommen lässt”.

Reform verabschiedet – der Kampfplatz bleibt

Ebenfalls an diesem Mittwoch getagt hat der Rechtsausschuss des Bundestags. Dort setzten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit ihrer Mehrheit Anträge der FDP und der Linken zur Verhinderung von Uploadfiltern von der Tagesordnung ab.

Die Buchbranche hat beim breit gefassten Urheberrechtspakets eher andere Regelungen im Blick, insbesondere die Wiederbeteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort. Kraus vom Cleff betonte hier noch einmal den Standpunkt des Verbands, dass dieser bei der Bundesregierung „unstrittige Punkt” möglichst schnell und losgelöst von kontroversen Themen umgesetzt werden sollte, sodass ab 2020 wieder eine Beteiligung stattfinden kann.

 

Mehrwertsteuer: Scholz erteilt Absage an großzügige Auslegung

In der nationalen Umsetzung befindet sich die Umsatzsteuerrichtlinie der EU und mit ihr die Option, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%, wie er für Gedrucktes gilt, auch auf E-Publikationen auszuweiten. In einem Interview mit dem „Börsenblatt” hatte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) deutlich gemacht, dass sein Ministerium wohl eine enge Rechtsauslegung anstrebt, d.h. der Mehrwertsteuersatz von E-Books und -papern soll gesenkt werden, aber komplexere Digitalangebote, wie z.B. Datenbanklösungen von Fachverlagen, würden nicht unter den 7%-Mehrwertsteuersatz fallen.

„Wir hoffen hier noch auf Unterstützung, auch der Digitalpolitiker, denn es ist wichtig, dass wir ein innovationsfreundliches Umfeld haben, in dem Verlage zusammen mit Urhebern an neuen digitalen Darreichungsformen arbeiten können”, so Kraus vom Cleff, der in dem Zusammenhang nochmals auf die Bundle-Problematik verwies. Bei solchen Kombiangeboten müssen die Print- und Digital-Komponenten unterschiedlich besteuert werden (7% für das Printprodukt, 19% für den E-Anteil). 

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