Während sich die Vertreter des Börsenvereins und des Schriftstellerverbands VS im April zur dritten Gesprächsrunde über die Anpassung des Normvertrags ans E-Book-Zeitalter treffen, sind die Franzosen schon weiter. Auf dem Salon du Livres stellten das Kulturministerium, der Verlegerverband Syndicat National de l’Edition und die Autorenvereinigung Société des Gens de Lettres eine Rahmenvereinbarung für die Veröffentlichung von E-Books vor.
Über 20 Verhandlungsrunden waren nötig, um zu der Übereinkunft zu kommen. Sie enthält keine Empfehlung für die Vergütung, sondern regelt u.a.,
- wie die Lieferbarkeit elektronischer Titel gewährleistet werden soll und
- unter welchen Voraussetzungen das E-Book-Recht an den Autor zurückfällt, falls der Verlag es nicht verwertet.
- Autoren können vier Jahre nach Vertragsschluss die Vergütungsregeln neu aushandeln. Bei Nicht-Einigung folgt ein Schlichtungsausschuss, dann der Gang vors Gericht.
Der E-Book-Verhaltenskodex soll für alle Autoren und Verlage verpflichtend sein, muss aber noch vom Parlament abgesegnet werden.
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