CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne haben sich auf eine Grundgesetzänderung verständigt, durch die der Bund künftig deutschlandweit in die Digitalisierung von Schulen investieren kann. Die Änderung ist Voraussetzung für den „Digitalpakt Schule”, mit dem die das digitale Lernen vorangetrieben werden soll.
In einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionen heißt es, dass man sich in der Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt habe:
„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.”
Das erste Projekt, das umgesetzt werden soll, ist der „Digitalpakt Schule”. Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD bereits vereinbart, dass der Bund 3,5 Mrd Euro zur Verfügung stellt, um die für digitales Lernen erforderliche IT-Infrastruktur aufzubauen. Insgesamt sind im Digitalpakt 5 Mrd Euro für die technische Ausstattung (u.a. Tablets) vorgesehen.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) bezeichnete die Einigung als „wichtigen Schritt für die überfällige Digitalisierung des Bildungswesens“. Ursprünglich sollte der Digitalpakt bereits in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Bundestag muss die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen jetzt noch in 2./3. Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten.
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