Die Frage, wie die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke ermöglicht werden kann, gehört zu den international zu lösenden urheberrechtlichen Problemen: Das Europäische Parlament feilt an einer Richtlinie und in Deutschland wird diskutiert, die dringliche Frage aus dem auf Eis liegenden „Dritten Korb“ der Urheberrechtsreform herauszunehmen (buchreport berichtete).
In Frankreich hat jetzt Hervé Gaymard, Politiker der Sarkozy-Partei UMP, einen Gesetzesentwurf zur Erweiterung des französischen Urheberrechtsgesetzes vorgelegt, der die digitale Verwertung nicht verfügbarer Bücher des 20. Jahrhunderts ermöglichen soll. Das Konzept in groben Zügen:
- Die Verwertungsgesellschaft Société de perception et de répartition des droits legt eine Datenbank mit allen betroffenen Titeln an; diese wird veröffentlicht und laufend aktualisiert.
- Erfasst werden alle Werke, die in Frankreich vor dem 31. Dezember 2000 in Buchform veröffentlicht wurden und nicht mehr lieferbar sind.
- Verlage und Autoren haben sechs Monate Zeit, Widerspruch gegen eine Rechteübernahme durch die Verwertungsgesellschaft einzulegen. Der Autor kann grundsätzlich Einspruch erheben. Legt dagegen der Verlag Einspruch ein, verpflichtet er sich, den Titel innerhalb von zwei Jahren selbst als Buch oder E-Book neu zu verlegen, sonst werden ihm die Verwertungsrechte entzogen.
- Ohne Reaktion wird nach der Sechsmonatsfrist der Verlag eines Titels aktiv ermittelt und die Bereitschaft abgefragt, das Buch wieder verfügbar zu machen. Ist dies der Fall, erhält der Verlag das alleinige Vervielfältigungsrecht für 10 Jahre. Ansonsten gibt die Verwertungsgesellschaft den Titel zur Digitalisierung frei.
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