Kommt ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage? Die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen (avj) fordert vom Börsenverein, sich dafür einzusetzen. Forciert wurde ein Verlegerrecht vom Verband bislang nicht. Jetzt soll das Thema in einer Strategiesitzung mit der avj diskutiert werden.
Über ein eigenständiges Verlegerrecht wurde in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert, Kritiker werfen dem Verband vor, mit seiner ablehnenden Haltung ein teures Eigentor geschossen zu haben. Ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage wurde nicht anfasst, weil es – so die bisherige Argumentation – die gesamte Rechtelandschaft im Zusammenhang mit der Erstellung von Werken verändern würde und die juristisch gekippte Teilungspraxis der Verwertungsgesellschaften attraktiver schien.
In Reaktion auf den Vorstoß der Kinderbuchverlage kommt jetzt wieder Bewegung in die Sache. „In ihrem Brief sprechen die Mitglieder ein wichtiges Thema an, mit dem wir uns seit längerem beschäftigen. Zur Frage, ob und in welcher Form ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage grundsätzlich sinnvoll sein kann, wird es noch in diesem Jahr eine Strategiesitzung geben, zu der wir auch die avj einladen“, teilt der Börsenverein mit. Und weiter: „Der Börsenvereinsvorstand hat in der aktuellen Frage der Verlegerbeteiligung der Durchsetzung einer Klarstellungsregelung Priorität eingeräumt, da diese gerade auf europäischer Ebene realistischer durchzusetzen ist. Die EU-Kommission hat in ihrem Reformentwurf nun auch eine entsprechende Regelung vorgesehen, die nationale Regelungen für eine Verlegerbeteiligung möglich macht.“
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