Der Streit um den Verleih von E-Books geht in die nächste Runde: Die Bibliotheken gehen zum Welttag des Urheberrechts (und des Buches) am 23. April in die Offensive, um für ihr „gutes Recht“ auf E-Books zu kämpfen. Der Börsenverein reagiert mit einem Positionspapier.
Börsenverein: „Lizenzen statt Regulierung“
Der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins bezieht anlässlich der Kampagne in einem Positionspapier Stellung: Die von den Bibliotheken geforderte Schrankenregelung hätte „gravierende Konsequenzen für Urheber, Verleger und die gesamte Literaturversorgung“, heißt es darin. „Wir gehen davon aus, dass dann keine nachhaltigen E-Book-Geschäftsmodelle mehr entstehen“. Man sei durchaus bereit, zu angemessenen Bedingungen Lizenzverträge über die Nutzung von E-Book- und Audiodateien mit den Bibliotheken abzuschließen. Dass das System funktioniere, zeige das breite Angebot der „Onleihe“ mit ihren rund 160.000 Titeln. Auch koste ein E-Book die Bibliotheken in der Regel meist nicht mehr als ein gedrucktes Buch.
Die Bibliothekare dagegen verweisen darauf, dass nur etwa 45% der 20 Top-Titel der SPIEGEL-Bestsellerliste als E-Book für öffentliche Bibliotheken verfügbar sei. Im Bestand fehlen u.a. die Titel der Holtzbrinck- und Bonnier-Verlage. Andere Verlage wie Carl Hanser, Klett-Cotta oder C.H. Beck sind dagegen offen und werben sogar als Testimonials für die „Onleihe“.
Eine verlagsübergreifende Lösung ist nicht in Sicht: Gespräche zwischen Börsenverein und Bibliotheksverband wurden aus kartellrechtlichen Gründen abgesagt. An dieser Stelle will auch der Verleger-Ausschuss ansetzen: Er fordert vom Gesetzgeber eine Freistellung vom Kartellrecht: Dann könnten sich beide Verbände an einen Tisch setzen, um eine branchenweite Lösung zu erarbeiten.
Mehr zum Thema im buchreport-Dossier zum E-Book-Verleih.
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