Das Verleihen von E-Books durch Bibliotheken hat die Bundesregierung in ihrer „umfangreichsten Reform des Urheberrechts seit zwei Jahrzehnten“ ausgespart. Dabei hatte der Koalitionsvertrag einst in Aussicht gestellt, dass unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein „noch besserer Zugang“ zu E-Books ermöglicht werden soll.
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