Der Börsenverein ist mit seinen juristischen Schritten gegen eine Rabattaktion des Internet-Auktionshauses Ebay endgültig gescheitert. Zuletzt lehnte das Bundesgerichtshof (BGH) eine Nichtzulassungsbeschwerde ab.
Worum es ging? Ebay hatte im Dezember 2019 auf seinem Marktplatz einen Tag lang mit „10 % Adventsrabatt“ geworben und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährt. Ebay verteidigte sein Vorgehen unter anderem mit dem Argument, dass es selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber den Verkäufern der Bücher ausgleiche.
Wie bereits die Vorinstanz, das Landgericht Wiesbaden, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass es im Buchpreisbindungsgesetz keine Regelung und somit kein Verbot von drittfinanzierten Rabattaktionen gebe. Somit liege kein Preisbindungsverstoß vor. Nachdem das Oberlandesgericht im März 2023 die Klage des Börsenvereins gegen Ebay wegen Verstoßes gegen die Buchpreisbindung abgewiesen und die Revision ausgeschlossen hatte, legte der Börsenverein Nichtzulassungsbeschwerde ein. Die wurde nun abgelehnt.
Die Position des Verbands ist unverändert: Nach Ansicht des Börsenvereins und der Preisbindungstreuhänder wird aber durch solche Preisnachlässe ein vom Gesetz verbotener Preiswettbewerb begründet und dadurch die Buchpreisbindung umgangen.
Rückblick
Ebay-Rabattkationen: Börsenverein will Preisbindungswidrigkeit obergerichtlich klären lassen
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