Im Rechtsstreit um „gebrauchte“ E-Books in den Niederlanden hat jetzt ein Gericht entscheiden: Der Ebook-Trödelmarkt Tom Kabinet muss schließen. Die Plattform habe ihre Zusage nicht eingehalten, den Handel mit illegal erworbenen E-Books zu unterbinden, begründeten die Richter ihr Urteil.
Wie berichtet hat die niederländische Verlegervereinigung (NUV) Klage gegen die Plattform Tom Kabinet eingereicht, die „gebrauchte“ Ebooks verkauft. In erster Instanz hatte ein Gericht in Amsterdam ein Verbot der Plattform abgelehnt, jetzt hat ein Berufungsgericht entschieden: Es sei zwar möglicherweise grundsätzlich erlaubt, gebrauchte Ebooks weiterzuverkaufen. Für die Entscheidung über die Klage der NUV gegen Tom Kabinet spiele das aber keine Rolle, denn die Plattform habe nicht sichergestellt, dass auf ihr nur legal erworbene Ebooks gehandelt werden. Deshalb entschieden die Richter: Tom Kabinet muss innerhalb von drei Tagen offline gehen – oder eine Strafe von 1000 Euro pro Tag zahlen. Die Betreiber kündigten an, künftig von ihren Nutzern einen Nachweis zu fordern, dass sie die auf der Plattform angebotenen Ebooks legal erworben haben.
In Deutschland ist die Rechtslage klar: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gibt es die Entscheidung eines hochrangigen Gerichts, das den Verkauf „gebrauchter“ Audiodateien und Ebooks hierzulande verbietet (hier eine ausführliche Analyse zum Thema).
Um die grundsätzliche Frage, ob Ebook-Käufer ein gebrauchtes elektronisches Buch auch ohne Erlaubnis des Verkäufers weiterverleihen oder verkaufen dürfen, geht es in einem weiteren Verfahren des Bibliotheksverbands VOB gegen die Stichting Leenrecht (ein niederländisches Pendant der VG Wort). In diesem Fall hat das Gericht angekündigt, die Grundsatzfragen dem EuGH vorzulegen. Wann es zu einer endgültigen Entscheidung kommt, ist offen. Frühestens Mitte Februar wollen die holländischen Richter erst einmal ihre konkreten Fragen formulieren.
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