Die eBuch eG kann erneut einen Erfolg für die Preisbindung verbuchen: Wir erhielten über unseren Rechtsanwalt die Unterlassungeserklärung eines Amazon Marketplace Anbieters mit Sitz in den Niederlanden, es ab sofort „zu unterlassen, gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer zu niedrigeren Preisen als den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preisen anzubieten“.
in einem ähnlichen Fall mit einem österreichischen Anbieter hatte der Börsenverein die Verfolgung mit Hinweis auf § 4 Abs. 1 BuchPrG eingestellt, weil sie zwecklos sei. Wie man sieht hat entschlossenes Vorgehen aber durchaus Erfolg
Quelle: eBuch
eBuch, bitte weiter so! Das Buchpreisbindungsgesetz ist zahnlos, wenn es nicht eingehalten wird. Und das bedeutet Überprüfung. M.E. ist ca. jede zweite Buchhandlung in Deutschland abmahnfähig wg. eines Preisbindungsverstosses. Aber die Herren und Damen in den Rechtsabteilungen der Branche erscheinen mir da überfordert.